Die Angeklagten im Mordfall Maria sind nun in Stralsund verurteilt worden. (Archivbild) Foto: dpa

Im Mordfall der 18-jährigen Maria aus Zinnowitz gibt es ein Urteil: Beide Täter werden für längere Zeit weggesperrt.

Stralsund - Für den grausamen Mord an der 18-jährigen Maria aus Zinnowitz hat das Landgericht Stralsund für den 19 Jahre alten Haupttäter die Unterbringung im Maßregelvollzug in einer Psychiatrie angeordnet. Zusätzlich wurde er zu einer zwölfjährigen Jugendhaftstrafe verurteilt. Der andere Täter, ein 21 Jahre alter Mann, erhielt eine lebenslange Haftstrafe. Bei ihm stellte das Gericht am Freitag auch die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung ist damit so gut wie ausgeschlossen.

Laut Anklage wollten die beiden einen Menschen sterben sehen. Sie suchten sich dafür die im dritten Monat schwangere Maria, mit der sie befreundet waren. Sie wohnte alleine. Es sei einfacher gewesen, das Mordvorhaben umzusetzen als bei einem anderen jungen Mann in der Clique, der ebenfalls in ihrem Visier stand, hatte der 19-Jährige im Prozess gesagt.

Er hatte die Anklage zum großen Teil bestätigt. Danach haben die beiden Angeklagten zusammen den Mordplan gefasst. Er habe er sich dann neben einem Messer auch Ersatzkleidung besorgt, um sie später gegen die mit Blut beschmierte auszutauschen. Unter einem Vorwand waren sie in die Wohnung Marias gekommen. Dort habe der Haupttäter aus dem Hinterhalt seinem Opfer einen heftigen Stich in den Hals versetzt.

Vier Wochen nach der Tat wurden die beiden Männer festgenommen

Maria habe „Aua“ und „Hör auf“ gerufen. Dann habe er sich auf die am Boden liegende Frau gesetzt und ihr zahlreiche weitere Stiche am Kopf und Hals zugefügt, während der Mittäter ihre Beine festgehalten habe. Der 21 Jahre alte Mann bestritt dies. Allerdings wurde seine DNA im unteren Bereich von Marias Hose gefunden, was der Staatsanwalt als ein starkes Indiz für seine Beihilfe wertete. Vier Wochen nach der Tat waren die beiden Männer festgenommen worden.

Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem Jüngeren eine extrem hohe Gefährlichkeit attestiert. Bei ihm sei ein völliger Mangel an Empathie festzustellen, sagte der Psychiater. Er sei extrem aggressiv und impulsiv. „Das sind Leute, um die man sich Sorgen machen muss.“ Er empfahl die Unterbringung im Maßregelvollzug. Dort werden Therapieversuche unternommen, Experten gehen bei dem Täter aber von einer sehr langen Zeit in der Psychiatrie aus. Die Gutachterin des zweiten Angeklagten sah bei diesem keine Hinweise auf eine Persönlichkeitsstörung oder eingeschränkte Steuerungsfähigkeit.