Für den Mord an Jakob von Metzler wurde sein Mörder zu lebenslanger Haft verurteilt. Foto: dpa

Der Bankierssohn Jakob von Metzler wurde vor 14 Jahren umgebracht. Sein Mörder hat beim Landgericht Kassel hat er einen Antrag auf Aussetzung der Strafe zur Bewährung gestellt. Ein Rechtsexperte glaubt nicht, dass es dazu kommt.

Kassel/Düsseldorf - Der Mörder des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler wird nach Einschätzung des Rechtsexperten Udo Vetter voraussichtlich noch nicht so schnell auf freien Fuß kommen. „Es ist sicher kein Selbstläufer, dass er nach 15 Jahren rauskommt“, sagte der Strafverteidiger der Deutschen Presse-Agentur.

Bei dem vor 14 Jahren zu lebenslanger Haft verurteilten Mann hatte das Landgericht Frankfurt die besondere Schwere der Schuld festgestellt. „Damit fällt eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren normalerweise weg“, sagte Vetter, der auch Lehrbeauftragter an der Hochschule Düsseldorf ist. In der Praxis säßen solche Verurteilten in der Regel 18 Jahre im Gefängnis.

Täter hat Namen geändert

Der Täter hat seinen Geburtsnamen Magnus Gäfgen mit Blick auf seine Resozialisierungschancen nach der Haft inzwischen geändert. Er verbüßt seine Strafe im nordhessischen Schwalmstadt. Beim Landgericht Kassel hat er einen Antrag auf Aussetzung der Strafe zur Bewährung gestellt. Die Strafvollstreckungskammer kläre jetzt die Mindestverbüßungsdauer für den inzwischen 42-Jährigen, hatte ein Gerichtssprecher berichtet.

Die Kammer müsse feststellen, ob der Verurteilte weiter eine Gefährdung für die Gesellschaft ist und voraussichtlich erneut „Strafen von einigem Gewicht“ begehen wird, erläuterte Vetter. „Es werden viele Einzelfragen geprüft werden und am Ende Bilanz aus den Schatten- und Sonnenseiten gezogen.“ Dazu gehörten psychologische Komponenten wie Aggressionen und kriminelle Energie. Es werde auch geschaut, ob der Täter eine Therapie gemacht, gearbeitet, eine Ausbildung oder ein Studium absolviert hat. „Da gibt es aber einen ganz großen Spielraum.“ Ein Kriterium bei dem verurteilten Mörder könnte auch fehlendes Unrechtsbewusstsein sein.

Fall erfuhr internationale Resonanz

Der ehemalige Jura-Student hatte den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler im September 2002 entführt und ermordet. Internationale Resonanz fand der Fall, weil die Polizei im Verhör Folter androhte, um das Leben des entführten Kindes zu retten. Nach seiner Verurteilung beschäftigte der Mörder zahlreiche Gerichte mit verschiedenen Klagen und Beschwerden, teilweise mit Erfolg. Die Häufigkeit seiner Klagen könne aber kein Grund dafür sein, dass er länger in Haft bleiben müsse, sagte Vetter. „Ein Mörder bleibt ein Bürger mit normalen Rechten.“