Wolfgang Seibel ist Professor in Konstanz, er beschäftigt sich unter anderem mit Fehlern von Behörden. Foto: privat

Haben Gerichte und Jugendamt im Missbrauchsfall von Staufen versagt? Wenn ja, ist fraglich, ob es je aufgeklärt wird. Denn das hat bei deutschen Behörden keine Tradition, sagt der Konstanzer Verwaltungswissenschaftler Wolfang Seibel.

Staufen/Konstanz - Ein neunjähriger Bub wird von seiner Mutter und deren vorbestraften Lebensgefährten missbraucht und pädophilen Männern im Internet angeboten. Der Fall aus Staufen bei Freiburg hat Entsetzen hervorgerufen und auch die Behörden in die Kritik gebracht, die die Gefahr für das Kind unterschätzten. Der Konstanzer Verwaltungswissenschaftler Wolfgang Seibel erforscht das Versagen von Behörden. Schwerwiegende Fälle seien zwar selten, sagt er. Allerdings gebe es klare strukturelle Probleme, die Fehler begünstigten.

Herr Seibel, Sie haben etliche schwere Fälle von Verwaltungsversagen untersucht. Empfanden Sie den Missbrauchsfall von Staufen als ein Déjà-vu?
Davon kann man schon reden. Wir haben zum Beispiel den Fall der dreijährigen Yagmuraus Hamburg untersucht, die von ihrer Mutter gequält und ermordet wurde. Die Behörde war unterrichtet, es wurden aber nicht die richtigen Konsequenzen gezogen. So war das ja nun auch im Staufener Fall.
Wie kommt es zu solchen fatalen Fehlern?
Das hat mit bestimmten Risikofaktoren zu tun. Zunächst gibt es verwundbare Gruppen innerhalb der Gesellschaft. Dazu gehören Kinder, weil sie sich nicht so wehren und artikulieren können wie Erwachsene. Das gilt umso mehr für Kinder in sogenannten prekären Verhältnissen, wo die Eltern nur bedingt in der Lage sind, ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen. Deshalb gibt es ja die Jugendfürsorge und die Aufsicht durch das Jugendamt bis hin zu der extremen Maßnahme, dass es – wie es im Behördendeutsch heißt – zu einer Inobhutnahme kommt, das Kind also den leiblichen Eltern weggenommen wird. Daraus ergibt sich aber schon die nächste Risikozone.
Nämlich?
In der Jugendfürsorge stehen zwei Prinzipien im Konflikt. Das eine ist der unbedingte Schutz des Kindeswohls. Das andere ist der Schutz von Ehe und Familie. Beides ist ja sehr plausibel. Jeder würde wohl zustimmen, dass der Schutz des Kindeswohls vorgehen muss. Auf der anderen Seite entsteht genau hier eine Abwägungsproblematik. Es ist ja ein massiver Grundrechtseingriff für Eltern und Kind, ein Kind aus der Familie herauszunehmen. Sowohl die Familiengerichte als auch die Behörden müssen genau prüfen, ob eine solche Maßnahme gerechtfertigt ist. Hier kann es zu Fehleinschätzungen und Fehlentscheidungen kommen. Das ist auch im Staufener Fall geradezu lehrbuchartig so gewesen.
Das Jugendamt nimmt ein Kind in Obhut, das Familiengericht schickt es unter strengen Auflagen zurück in die Familie. Das Gericht erlässt zwar strenge Auflagen, aber niemand kümmert sich um deren Einhaltung. Ist so ein Vakuum eigentlich typisch?
Ich will nicht sagen, dass so etwas typisch ist. Aber Arbeitsteilung, Fragmentierung von Zuständigkeiten und die daraus folgenden Kooperationsprobleme sind klassische Fehlerquellen in der Verwaltung.
Und das wird intern nicht erkannt?
Doch, die Profis in der Verwaltung sind ja nicht dumm. Sie kennen das alles. Damit bei Übergaben und der Zusammenarbeit mit anderen Behörden alle auf dem gleichen Stand sind, werden Akten gewissenhaft geführt. Eigentlich kommt es selten zu Fehlern. Es ist aber auch das Wesen jeder Organisation und damit auch der Verwaltung, dass mit Informationsvorsprüngen Machtpolitik betrieben wird. Ich denke aber, wenn es um hochwertige Grundrechte geht wie das Wohl von Kindern, dann muss das alles zurückstehen, und es ist dann eine Frage der Führung – und das ist eine meiner zentralen Thesen –, ob diese Fehlerquellen rechtzeitig erkannt und neutralisiert werden.
Das heißt, der Fisch stinkt vom Kopf?
Grundsätzlich ist Hierarchie in Organisationen dazu da, klare Verantwortlichkeiten herzustellen. Niemand, der für eine Behörde oder eine Abteilung zuständig ist, kann sich damit herausreden: „Das war ja nicht ich, sondern mein unerfahrener Mitarbeiter.“ Denn dann wäre es ja eine falsche Personalsteuerung gewesen. Es darf kein Zweifel entstehen, dass auch dann der Vorgesetzte die Verantwortung trägt. Das ist ja die Grundlage eines Rechtsstaats und eines demokratischen Regierungssystems. Nehmen wir den Fall des Kleinkinds Yagmur, das in Hamburg von der eigenen Mutter tot geschlagen wurde. . .
Sie wurde wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. . .
. . .da war es so, dass bei der entscheidenden Fallkonferenz aufgrund der Entscheidung des Sitzungsleiters – ein erfahrener Jugendamtsleiter – lediglich vier von 23 Fällen ausführlicher thematisiert wurden. Der Fall Yagmur zählte nicht dazu, obwohl es bereits staatsanwaltliche Ermittlungen wegen Kindesmisshandlung gegeben hatte, die lediglich aus Mangel an Beweisen eingestellt worden waren. Die Akte der Staatsanwaltschaft enthielt dermaßen viele Hinweise auf eine massive Gefährdung des Kindeswohls, dass die Jugendbehörde schon nach Aktenlage ihre Schlüsse hätte ziehen müssen. Wenn das ein Jugendamtsleiter nicht erkennt, dann ist das ein krasses Versagen vor der Verantwortung, die eine Person an so einer leitenden Stelle trägt.
Im Staufener Fall wurde der Bub erst im September endgültig aus der Familie befreit. Da hätte den Behörden klar sein müssen, dass etwas falsch gelaufen ist. Aber eine Fehleranalyse fand nicht statt. Ist das auch typisch?
Es ist leider so, dass wir in Deutschland eine solche systematische und automatische Aufarbeitung nicht haben. So kommt es zu krassen Unterschieden. Da gibt es die NSU-Morde mit mittlerweile fast einem Dutzend parlamentarischer Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern. Das kann man nur begrüßen. Im Kontrast dazu steht die Loveparade in Duisburg, obwohl es dort doppelt so viele Tote gegeben hat. Weder von parlamentarischer noch von Regierungsseite hat es eine amtliche Untersuchung gegeben, und das ist wirklich skandalös. Denn es bedeutet ja, dass die Instanz, die dort krasse Fehler mit Todesfolge gemacht hat, nämlich der Staat, nicht gewillt ist aufzuklären und damit auch nicht gewillt ist, aus den Fehlern zu lernen.
Warum ist das so?
Dafür gibt es eine zweistufige Erklärung. Zum einen fehlt es oft am Druck der Öffentlichkeit. Und das hat etwas mit der politischen Kultur zu tun. Wenn man grundsätzlich, wie in den angelsächsischen Demokratien, der Auffassung ist, nur so viel Staat wie nötig und so viel Transparenz wie möglich, dann ist das eben anders als bei uns. In Deutschland fehlt ja die historische Erfahrung einer aus freien Stücken selbst geschaffenen Demokratie, und es fehlt daher auch das Bewusstsein, dass Staat und Verwaltung uns Bürgerinnen und Bürgern etwas schulden – nämlich neben ordentlichen Verwaltungsleistungen vor allem Rechenschaft und Transparenz. Erst recht natürlich dann, wenn etwas grundlegend schief gelaufen ist.
Wie könnte es besser laufen?
In den USA etwa wird bei gravierenden Behördenfehlern regelmäßig eine Untersuchungskommission eingesetzt. So etwas können wir uns für Deutschland nur wünschen. Wenn stattdessen der Staat aber geradezu provokativ zur Schau stellt, Fehler nicht aufklären und folglich aus Fehlern auch dann nicht lernen zu wollen, wenn es um Schaden für Leib und Leben geht, dann ist das der eigentliche Skandal. Denn jeder Mangel an Präventionswissen erhöht natürlich das Wiederholungsrisiko. Man darf also gespannt sein, wie die grün-schwarze Landesregierung mit dem Staufener Fall umgeht.
Sind nicht die Gerichte für eine Aufarbeitung zuständig?
Das lässt sich nicht einfach auf die Justiz abschieben. Die kann ja immer nur strafbares Handeln untersuchen. Nehmen Sie den Oberbürgermeister von Duisburg und die Loveparade-Katastrophe. Er stand nie vor Gericht, obwohl er politisch verantwortlich war, dass eine Massenveranstaltung genehmigt wurde, die nach Auskunft seiner eigenen Behörde niemals hätte genehmigt werden dürfen.
Ist das die Feststellung, die Sie im Laufe Ihrer Forschungen am meisten entsetzt hat?
Ja. Als Wissenschaftler darf man sich nicht von Emotionen leiten lassen, aber da kann einem das sprichwörtliche Messer im Sack aufgehen, wenn man sieht, dass weder die alte rot-grüne noch die neue schwarz-gelbe Regierung in Düsseldorf ein Behördenversagen mit 21 Todesopfern aufgeklärt hat oder aufklären will. Da kann man schon von demonstrativer Ignoranz sprechen.