In den Jahren 2013 und 2014 wurde die Ludwigsburger Wehr regelmäßig zu Unrecht alarmiert. Foto: dpa

Drei Angeklagte, ein Vorwurf: Mehr als 60 fälschlich ausgelöste Feueralarme in Ludwigsburg. Der Prozess gegen drei Angeklagte hatte im Frühjahr viel Aufsehen erregt, nun ist er beendet. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Berufung gegen den Freispruch für einen der Männer zurückgenommen.

Ludwigsburg - Der Prozess gegen drei junge Männer, denen vorgeworfen wurde, zig Mal ohne Grund Feueralarme in verschiedenen Gebäuden in Ludwigsburg ausgelöst zu haben, ist zu Ende. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat ihre Berufung gegen das Urteil des Amtsgericht Ludwigsburg vom 8. März dieses Jahres zurückgenommen – aus Mangel an neuen Erkenntnissen. Das bestätigt Jan Holzner, Sprecher der Behörde. Der Freispruch für einen der drei damaligen Angeklagten, den die Staatsanwaltschaft zunächst nicht akzeptieren wollte, ist damit rechtskräftig.

Man habe seit dem Urteil im März keine neuen Indizien sammeln können, sagt Holzner. Und die Ermittler glauben auch nicht, dass eine Berufungsverhandlung zusätzliche Erkenntnisse bringen würde. Daher habe man sich entschieden, das Urteil des Amtsgerichts zu akzeptieren. Ein besonderes Problem ist laut dem Staatsanwalt Holzner, dass viele der falschen Alarme sich rechtlich nicht sicher einem der damals Angeklagten zuordnen lassen. Daher sei eine komplett andere Bewertung des Falls durch eine Berufungskammer beim Landgericht unwahrscheinlich.

Staatsanwaltschaft: Keine neuen Erkenntnisse durch die Berufung

Der Prozess gegen die drei Männer im Alter zwischen 22 und 23 Jahren, hatte in Ludwigsburg einige Aufregung ausgelöst. Die Ermittler hatten ihnen vorgeworfen, in den Jahren 2013 und 2014 mehr als 60-mal ohne Grund Feueralarm ausgelöst zu haben, so zum Beispiel im Landratsamt, im Klinikum Ludwigsburg oder im Marstall-Center. Sie hätten die Alarmknöpfe gedrückt, um anschließend an den Einsätzen der Ludwigsburger Feuerwehr teilzunehmen, bei der sie damals Mitglied waren, so die Anklage.

Zwei Angeklagte hatten die fälschlich ausgelösten Alarme gestanden und waren daraufhin zu vergleichsweise milden Strafen verurteilt worden. Ein 23-Jähriger aus dem Kreis Ludwigsburg musste eine Geldstrafe von 600 Euro zahlen, ein 22-Jähriger aus dem Rems-Murr-Kreis wurde zu 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Der dritte Mann stritt die Anschuldigungen ab, obwohl die beiden anderen ihn schwer belasteten. Er sei an keinem einzigen der falschen Alarme beteiligt gewesen, sagte der 22-Jährige – und er könne sich nicht erklären, warum seine einstigen Freunde etwas anderes behaupten würden. Während der Verhandlung bestätigte die Familie die Glaubwürdigkeit des jungen Mannes, der gewissermaßen aus einem „Feuerwehr-Clan“ stammt. Sein Vater war bis vor einigen Monaten Kommandant einer der drei Innenstadt-Abteilungen der Ludwigsburger Feuerwehr. Er war im Zuge der Ermittlungen zurückgetreten.

Die Versicherung der Stadt muss wohl zahlen

Während die beiden Geständigen von der Jugendkammer verurteilt wurden, sprach das Gericht den dritten Mann frei – nicht ohne den Hinweis, keineswegs von dessen Unschuld überzeugt zu sein. „Wir sind nicht der Überzeugung, dass Sie keine Fehlalarme ausgelöst haben“, sagt der Richter in der Urteilsbegründung.

Die Staatsanwaltschaft, die auch auf eine Verurteilung des 22-Jährigen plädiert hatte, wollte das Urteil nicht hinnehmen – und ist nun aber dazu gezwungen. „Es bleibt ein unbefriedigendes Ergebnis“, sagt der Sprecher Holzner.

Noch nicht ganz geschlossen ist die Akte für die Stadt Ludwigsburg. Auf rund 35 000 Euro wurde vor Gericht der entstandene Schaden geschätzt. Geld, dass die Eigentümer der Gebäude, in denen die falschen Alarme losgingen, theoretisch von der Stadt zurückverlangen können. Die wiederum hat für so einen Fall eine Versicherung – und die muss nun vermutlich zahlen.