Ein neues Regelwerk soll Kinder vor Übergriffen schützen (Symbolbild). Foto: dpa-Zentralbild

Der TSV Kuppingen ist der erste Verein im Kreis Böblingen, der sich ein Regelwerk gegen sexuellen Missbrauch auferlegt hat. Das Thema ist gesetzlich verankert, ungeachtet dessen Anlass für Diskussionen – auch bundesweit.

Herrenberg - Der Urheber dieses Treffens von Vereinsverantwortlichen im Landratsamt sitzt im Gefängnis, noch drei Jahre. Das Stuttgarter Landgericht hat ihn im vergangenen Oktober verurteilt – wegen sexuellen Missbrauchs von Jungen, die er trainiert hatte. Die Verbrechen, begangen in der Tischtennisabteilung des TSV Höfingen, haben nicht nur die örtlichen Vereinsverantwortlichen aufgeschreckt. Zwar „befasst sich mit dem Thema keiner gern“, sagt Ekkehard Fauth, aber zumindest hat er versucht, die Einsicht zu wecken, dass genau dies nötig ist.

Ekkehard Fauth ist der Vorsitzende des Sportkreises Böblingen. Erfolgreich waren seine Versuche zunächst beim TSV Kuppingen. Kuppingen ist ein Stadtteil Herrenbergs. Mit seinen 1100 Mitgliedern in sechs Abteilungen ist der örtliche TSV zwar keine echte Macht in der Sportlandschaft, aber er zählt zu den ersten, die sich ein Regelwerk gegen sexuellen Missbrauch auferlegt haben, erarbeitet gemeinsam mit den jungen Sportlern und deren Eltern. Im Landkreis Böblingen ist er bisher der einzige.

Vier weitere Vereine sollen folgen, als Pilotprojekt

Vier weitere sollen folgen, als Pilotprojekt. Dies zu erklären ist der Sinn dieses Treffens. Schon bis hierher „war es ein langer Weg“, sagt Fauth. „Ich habe ja mehr Vereine angesprochen als fünf und hätte lieber sieben oder acht gehabt.“ Diese Hoffnung habe kein Unwille vereitelt, sondern die Abneigung gegen zusätzliche Arbeit im Ehrenamt.

Allerdings macht sich im Grunde eines Gesetzesverstoßes verdächtig, wer sich verweigert. Bereits vor sechs Jahren, 2012, hatte die Bundesregierung die entsprechenden Bestimmungen verschärft. Der Kern der Novelle ist, dass jeder, der im Haupt- wie im Ehrenamt mit Minderjährigen arbeitet, ein Führungszeugnis vorzulegen hat. Auch Sportvereine sollen auf diese Art sicherstellen, dass kein Betreuer einschlägig vorbestraft ist. Mehr als ein Dutzend Paragrafen sind aufgelistet, die eine Beschäftigung ausschließen. Zu den Zielen des Gesetzes zählt, Pädophile vor Bewerbungen abzuschrecken.

Selbst beim TSV Kuppingen „ist das Führungszeugnis noch umstritten“, sagt der Vereinsvorsitzende Andreas Kraiß – als einziger Punkt. Und selbst in Verwaltungen scheint sich der Geist der Novelle nur mühsam durchzusetzen. In Herrenbergs Sporthallen – durchaus nicht unüblich – fehlte die deutlich sichtbare Trennung zwischen Umkleidekabinen für Frauen und Männer. Erst der TSV Kuppingen setzte durch, dass entsprechende Schilder aufgehängt werden. „Der ganze Verein steht hinter dem Konzept“, sagt Kraiß. Ungeachtet dessen habe es Diskussionen gegeben. Zu deren Verlauf schweigt der Clubchef, er lässt sich aber erahnen.

Auch die Sportverbände nehmen sich des Themas an

Auch die Württembergische und die Deutsche Sportjugend haben sich des Themas angenommen, ausführlich. Seminare sind genauso im Angebot wie Fachlektüre. Allein der „Handlungsleitfaden für Sportvereine“ umfasst 48 Seiten. Unter anderem ist in den Papieren zu lesen, dass im Grenzfall auch Blicke als „Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt“ zu werten seien. Ungeachtet dessen „wäre völlig falsch, Trainer unter Generalverdacht zu stellen“, sagt Kraiß und lässt keinen Zweifel daran, dass dies zu den Diskussionspunkten gehörte.

Andere dürften hinzugekommen sein, auch wenn der Vereinsvorsitzende versichert, dass sich im Trainings- und Spielalltag wenig ändern werde. Vorsicht geboten ist bei jeder Art von Körperkontakt. Zu den Abteilungen des TSV Kuppingen gehören die Turner. Ohne körperliche Unterstützung der Trainer ist die Sportart kaum erlernbar. Einzeltraining gilt ebenfalls als bedenklich, mehr noch, selbstredend, dass die Trainer mit ihren Schützlingen duschen. Einzelne Kinder nach Hause zu fahren ist genauso zu vermeiden. So steht es in den Richtlinien sowohl des Vereins als auch der Sportjugend. Grundsätzlich „gilt das Sechs-Augen-Prinzip“, sagt Kraiß. Was im Umkehrschluss bedeutet, dass im Zweifel zwei Trainer ein Kind betreuen.

Nach derlei Diskussionen hat manchen Kritiker des Regelwerks zum Schutz von Kindern vor allem ein Gegenargument überzeugt: „Das dient auch dem Schutz der Trainer“, sagt Andreas Kraiß – vor falschen Verdächtigungen.