An vielen Orten in der Innenstadt dürfen Schausteller ihre Stände aufbauen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Die Stadt Stuttgart erlaubt an diversen Stellen im Stadtgebiet einen Mini-Wasen, wo Schausteller ihre Buden aufstellen können. Karussells soll es jedoch nicht geben. Jetzt hat das Land einen Vorschlag.

Stuttgart - Für viele Hundert Schausteller ist die Absage von Frühlings- und Volksfest in Stuttgart eine Katastrophe. Ein paar wenige unter ihnen könnten nun jedoch doch noch die Möglichkeit bekommen, Umsätze zu generieren: Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) setzt sich dafür ein, dass auf dem Stuttgarter Schlossplatz – also vor ihrem Ministerium – Karussells und Fahrgeschäfte aufgebaut werden dürfen.

Die Stadt Stuttgart hat genehmigt, dass einzelne Volksfestbuden aufgestellt werden dürfen. Fahrgeschäfte lehnte die Verwaltung bislang jedoch ab. Dazu reiche der Platz nicht aus und man bekomme ein Lärmproblem, hatte ein Sprecher von Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) dazu gesagt.

Die Wirtschaftsministerin sieht das anders. „Aus meiner Sicht müsste es möglich sein, zumindest zwei bis drei Fahrgeschäfte aufzustellen“, sagte Hoffmeister-Kraut unserer Zeitung. Ihr Amtschef hat deshalb an das Finanzministerium geschrieben – das Haus von Edith Sitzmann (Grüne) ist für den Schlossplatz zuständig und müsste den Rummel genehmigen.

Branche braucht Millionenhilfen

Für die Schausteller wäre jeder Umsatz wichtig, da aufgrund von Corona alle Feste abgesagt wurden und auch das Stattfinden der Weihnachtsmärkte noch in den Sternen steht. Laut Wirtschaftsministeriums benötigen Schausteller und Marktleute rund 47,2 Millionen Euro – die Landesregierung hat bereits ein Hilfspaket beschlossen. „Fahrgeschäfte auf dem Schlossplatz würden uns enorm helfen“, sagte Schausteller Nico Lustnauer. Das Ziel sei schließlich, „nicht von Hilfspaketen leben zu müssen und den Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften.“

Im Finanzministerium hat man die Bitte von Hoffmeister-Kraut zur Kenntnis genommen. Nach Informationen unserer Zeitung hat das Ministerium die Zuständigen um „wohlwollende Prüfung“ gebeten – allerdings nur, wenn die Stadtverwaltung selbst die Rummelgenehmigung beantragt.