Der Mindestlohn gilt seit dem vergangenen Jahr auch in der Gastwirtschaft. Foto: dpa

Zum Monatsende wird die Mindestlohn-Kommission zum ersten Mal die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns festlegen. Gewerkschaften fordern einen kräftigen Aufschlag. Die große Koalition will sich nicht einmischen.

BerliN - Für die Mindestlohn-Kommission ist es eine Premiere: Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum Jahresanfang 2015 steht die erste Erhöhung an. Ende Juni wird die Kommission, die aus Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgebern und Wissenschaft besteht, die Anhebung beschließen. Klar ist schon, dass Geringverdiener etwas mehr Geld in der Tasche haben werden. Wirksam wird die Erhöhung zum 1. Januar 2017. Unter den Tarifpartnern und in der Politik wird nun heiß diskutiert, wie stark die Erhöhung ausfällt. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit seiner Einführung 8,50 Euro je Stunde. Die Kommission hat mit der eigenen Aufgabenbeschreibung dafür gesorgt, dass sie nicht viel Spielraum hat. Das Verfahren sieht so aus, dass die Tariflohnsteigerungen der vergangenen 18 Monate auf den Mindestlohn übertragen werden. Obwohl die endgültigen statistischen Daten erst in drei Wochen vorliegen, lässt sich bereits abschätzen, dass der Mindestlohn vom nächsten Jahr an um ungefähr 30 Cent pro Stunde steigen wird. Die Lohnuntergrenze liegt dann bei etwa 8,80 Euro. Da nach Angaben der Regierung rund 3,7 Millionen Menschen von der Lohnuntergrenze profitieren, macht jeder Cent mehr oder weniger volkswirtschaftlich einiges aus. Um die genaue Höhe wird deshalb gerungen.

Abschluss der Metaller nicht berücksichtigt

Bewegung ist in die Debatte gekommen, weil die Gewerkschaften Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die IG Bau eine deutliche Anhebung verlangen. Die NGG fordert laut „Bild“-Zeitung, dass der Mindestlohn auf eine Höhe zwischen neun und zehn Euro festgesetzt wird. Im Fokus steht aber weniger die Höhe, sondern das Verfahren. Die IG Bau will erreichen, dass alle Tarifabschlüsse, die bis zum 30. Juni 2016 bekannt werden, bei der Festlegung des neuen Mindestlohns berücksichtigt werden. Das macht einen Unterschied. Denn die Mindestlohn-Kommission plant ein anderes Vorgehen: Die Geschäftsordnung, die sich die Kommission selbst gegeben hat, sieht vor, dass die erfolgten Tarifsteigerungen bis Ende Juni zugrunde gelegt werden. Damit bleiben beispielsweise die guten Tarifabschlüsse in der Metall- und Elektroindustrie ohne Berücksichtigung: Die Entgeltsteigerung von 2,8 Prozent für die Metaller tritt erst im Juli in Kraft. In den Zahlen bis Juni, die das Statistische Bundesamt der Mindestlohn-Kommission liefert, ist der Metallabschluss somit nicht enthalten. Die Gewerkschaft IG Bau warnt vor Haarspalterei zu Lasten der Niedrigverdiener. Sie argumentiert, dass es sich um eine besondere Situation handelt, da die über die erste Erhöhung bereits 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes entschieden wird. Ab 2018 soll der Mindestlohn dann auf der Basis der zwei vorhergehenden Kalenderjahre neu bestimmt werden.

Was auf den ersten Blick nach tarifpolitischem Klein-Klein anmutet, hat für Geringverdiener finanzielle Auswirkungen. Zunächst ist die Kommission am Zug. Sie wird nach dem jetzigen Stand nur die Erhöhungen beschließen, die das Statistische Bundesamt bis Ende Juni errechnet hat. Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wollten von Anfang an vermeiden, dass in der Mindestlohn-Kommission Tarifverhandlungen geführt werden. Die Kommission soll allein dafür sorgen, dass frühere Tariferhöhungen in allen Branchen auf den Mindestlohn übertragen werden. Damit stellt sich allerdings die Frage, weshalb eine eigene Mindestlohn-Geschäftsstelle notwendig ist. Immerhin wird diese Stelle auch einen Bericht zu den Auswirkungen des Mindestlohns vorlegen.

Politik will sich heraushalten

Die große Koalition will sich in die Arbeit der Kommissionnicht einmischen. „Wir haben die Mindestlohn-Kommission deshalb einberufen, damit es keinen Überbietungswettbewerb gibt“, sagt Carsten Linnemann (CDU), Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der Union, dieser Zeitung. Allein die Kommission sei für die Festlegung des künftigen Mindestlohns zuständig. „Wir haben uns herauszuhalten“, so Linnemann. Er empfiehlt: Zurückhalten sollten sich nicht nur die Politik, sondern auch Gewerkschaften und Arbeitgeber. Der CDU-Sozialpolitiker Peter Weiß mahnt ebenfalls, das Votum der Kommission abzuwarten. Weiß hätte sich gleichwohl gewünscht, dass die Mindestlohn-Kommission nicht nur statistische Lohnentwicklungen übernimmt. Besser wäre es, die Kommission würde eine Gesamtbewertung vornehmen und aus eigenem Ermessen den Mindestlohn festsetzen. „Die Kommission hat sich selbst die Hände gebunden“, sagt Weiß. Die SPD-Arbeitsmarktpolitikerin Katja Mast erklärt, es sei richtig, dass nicht die Politik, sondern die Kommission über die Anhebungen entscheidet. Zunächst solle das Ergebnis abgewartet werden. „Ich erwarte eine angemessene Erhöhung“, sagt Mast. Die Debatte, was darunter zu verstehen ist, hat begonnen.