Wer im Urlaub einen Mietwagen bucht, sollte im Vorfeld einen genauen Blick in seine Haftpflichtversicherung werfen. Foto: obs

Viele leihen sich im Urlaub einen Mietwagen. Doch wenn es mal kracht, kann es teuer werden. Die Deutsche Vermögensberatung AG gibt Tipps, worauf man achten sollte, bevor man sich in einen Mietwagen setzt.

Frankfurt - Keine Lust auf stickige Busreisen? Wer im Urlaub lieber auf eigene Faust Küste oder Hinterland erkundet, leiht sich einfach einen Mietwagen. Wenn’s mal kracht, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Oder doch nicht? Die Versicherungsexperten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) geben Antworten.

Ein Mietwagen im Urlaub bedeutet zwar Freiheit, aber bei fremden Verkehrsregeln kracht es auch mal schnell. Auffahrunfall, Auto kaputt und ein gebrochenes Bein beim Unfallgegner. Was jetzt? Die Kfz-Haftpflicht des Leihwagens greift – allerdings ist diese meist recht begrenzt, sagen die Experten der DVAG. Ist der Schaden dann höher als die oft sehr niedrigen Versicherungssummen, müsste der Urlauber die Differenz eigentlich selbst zahlen.

Die Mallorca-Police hilft

Hier kommt die sogenannte „Mallorca-Police“ ins Spiel: Wer eine solche Sonderleistung in der eigenen Kfz-Haftpflicht oder Privathaftpflicht mitversichert hat, ist in der Regel fein raus. Denn diese schließt die drohende Versicherungslücke. Reicht der Versicherungsschutz des gemieteten Wagens nicht aus, wird in der Regel bis zu der Versicherungssumme aufgestockt, die im jeweiligen heimischen Vertrag festgelegt ist. „Wer im Urlaub mit einem Mietwagen auf Tour ist, sollte deshalb vorab prüfen, ob die Mallorca-Police Teil der eigenen Kfz- oder Privathaftpflicht ist“, raten die Versicherungsexperten der DVAG.

Wo gilt die Mallorca-Police?

Der Geltungsbereich variiert je nach Anbieter: Manche beschränken sich nur auf die EU, bei anderen sind auch Länder wie Marokko oder Tunesien dabei. Deswegen vorher in jedem Fall das Kleingedruckte in den Versicherungsunterlagen lesen oder noch mal beim Berater persönlich nachfragen, rät die DVAG.

Außerdem gibt die Vermögensberatung den Tipp, dass manche Anbieter auch andere motorisierte Untersätze mit der Mallorca-Police versichern. Besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung zum Beispiel für ein Motorrad oder ein Quad, kann die Mallorca-Police für gemietete Fahrzeuge gelten, die der versicherten Fahrzeugart entsprechen. Auch hier lohnt es sich, vorher einmal nachzufragen.