Ex-Landesfinanzminister Nils Schmid will Mieter vor zu hoher Grundsteuer schützen. Foto: Ines Rudel

Die Grundsteuer soll die Eigentümer von Immobilien belasten. Doch gezahlt wird sie vor allem von Mietern. Das Verfassungsgericht steht nun vor der Frage, ob sie nicht in vielen Fällen zu niedrig ist.

Stuttgart - Der SPD-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Landesfinanzminister Nils Schmid hält Eingriffe der Politik für erforderlich, falls sich in Deutschland eine deutliche Erhöhung der Grundsteuer anders nicht vermeiden lässt. In diesem Fall müsse die Politik „prüfen, „ob sie Umlegung der Grundsteuer auf die Mieter verbietet“, sagte Schmid unserer Zeitung. Zu überlegen sei dann auch, ob die Mietpreisbremse in Ballungsräumen so erweitert wird, dass sie einen Anstieg der Nebenkosten durch eine steigende Grundsteuer bremst.

Das Bundesverfassungsgericht wird am 16. Januar darüber verhandeln, ob diese Steuer, die Vermieter über die Nebenkosten auf ihre Mieter abwälzen können, heute noch verfassungsgemäß ist. Die sogenannten Einheitswerte, auf deren Basis die Finanzämter die Steuern festsetzen, wurden in Westdeutschland seit 53 Jahren nicht mehr geändert. Weil in vielen Regionen die Immobilienpreise seither stark gestiegen sind, spiegeln diese Einheitswerte bei vielen Grundstücken heute nicht mehr die wirklichen Werte und Wertverhältnisse wider.

Wer profitiert, wenn ein Haus an Marktwert gewinnt?

Schmid begründet seinen Vorstoß damit, dass vom steigenden Wert einer Immobilie nicht der Mieter, sondern der Vermieter profitiere, der eine steigende Grundsteuer bisher aber an den Mieter weitergeben kann. Vor Eingriffen der Politik müsse aber überprüft werden, ob sich die Folgen nicht auch durch die Länder und Kommunen abfedern lassen. Diese besitzen gesetzliche Möglichkeiten, die Höhe der Gesamtbelastung durch die Grundsteuer zu regulieren.

Ein Sprecher der Landesregierung erklärte unserer Zeitung, das Land strebe zwar nicht an, den Kommunen durch eine Reform der Grundsteuer mehr Geld zu verschaffen. Da die Bezugswerte aber sehr alt sind, werde es „Umverteilungen geben“.