Ein 40-Jähriger ist am Landgericht Stuttgart zu acht Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Foto: dpa/Franziska Kraufmann

Ein Mann muss ins Gefängnis, weil er seine Ex-Freundin in einem Casino in Fellbach mit einem Messer attackiert hat. Das Gericht sieht im ausgeprägten Besitzdenken des Mannes das Motiv für die Tat.

Stuttgart - Acht Jahre muss ein 40-Jähriger wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis. Die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart folgte damit am Donnerstag der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 40-Jährige im März dieses Jahres in Tötungsabsicht handelte, als er seine ehemalige Freundin an ihrem Arbeitsplatz – einem Spielcasino in Fellbach – erst mit Pfefferspray attackierte und dann mehrfach mit einem Messer auf sie einstach, bis die Klinge abbrach. Die 24-Jährige schaffte es, sich in einem Zimmer zu verbarrikadieren, woraufhin der Angeklagte schließlich die Flucht ergriff.

Zwei Mordmerkmale erfüllt

Als Motiv für die Tat nannte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung das ausgeprägte Besitzdenken des Angeklagten. Nach einer nur wenige Monate andauernden Beziehung hatte sich die junge Frau von dem Mann getrennt, weil er zunehmend besitzergreifend geworden war. „Ich durfte nicht mehr ich sein“, hatte die 24-Jährige im Prozess ausgesagt. Die Trennung habe der 40-Jährige jedoch nicht akzeptiert. „Wenn er sie nicht bekommt, soll niemand sie bekommen“ – das sei die Motivation des Angeklagten gewesen, so die Vorsitzende Richterin.

Neben diesen niedrigen Beweggründen sah das Gericht auch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt: Arglos sei die junge Frau an jenem Abend hinter dem Tresen im Spielcasino gestanden, in dem der 40-Jährige Hausverbot hatte. Zwar habe sie Angst vor ihrem Ex-Freund gehabt, weil dieser sie schon vor der Tat immer wieder bedroht und beleidigt hatte. Sie habe aber nicht damit gerechnet, dass er sie tatsächlich tätlich angreifen würde. Mit dem Pfefferspray habe der Angeklagte sein Opfer am Tatabend zunächst wehrlos machen wollen.

Präzise Aussage der Ex-Freundin

Die Aussagen der jungen Frau schätzte das Gericht als ausgesprochen glaubhaft und präzise ein. Sie decken sich fast vollständig mit Videoaufnahmen aus dem Casino. Der Angeklagte hatte im Prozess hingegen behauptet, er könne sich nicht mehr an die Tat erinnern und sei stark betrunken gewesen. Daran hatte das Gericht jedoch erhebliche Zweifel: „Die Erinnerungslücke können wir nicht nachvollziehen“, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Auch sei der Mann zum Tatzeitpunkt zwar betrunken gewesen, „aber nicht derart, wie er uns glauben machen wollte.“ So habe er weder gelallt, noch beim Gehen geschwankt und sei sogar in der Lage gewesen, Auto zu fahren. Die Videoaufnahmen zeigten darüber hinaus, wie er mit gestrecktem Bein gegen die Tür gesprungen sei, um in das Zimmer zu gelangen, in dem seine Ex-Freundin vor ihm Schutz gesucht hatte. Einen solchen Sprung hätte er in volltrunkenem Zustand nicht geschafft, führte die Richterin aus. Die Tat sei als „ fehlgeschlagener Mordversuch“ zu werten.