Der Angeklagte sitzt in einem Gerichtssaal im Landgericht in Memmingen auf der Anklagebank und verdeckt dabei mit einem Aktendeckel sein Gesicht. Foto: dpa

Die kleine Laura hatte ihr Leben noch vor sich, dann schüttelte ihr überforderter Vater das Baby heftig. Das Mädchen ist seitdem schwerstbehindert. Was ist eine gerechte Strafe dafür?

Memmingen - Als der Verteidiger das Geständnis vorliest, bricht der Angeklagte in Tränen aus. Der 37-Jährige hat durch eine Schüttelattacke das Leben seines eigenen Kindes zerstört, so formuliert es der Rechtsanwalt. Das kleine Mädchen ist nun blind, an Armen und Beinen gelähmt, wird nie sprechen können und ein Leben lang ein Pflegefall bleiben. Der Angeklagte selbst will sich zu Beginn des Prozesses am Dienstag vor dem Landgericht Memmingen noch nicht selbst äußern. Er bestätigt den Richtern aber das Geständnis, das er seinen Anwalt verlesen lässt.

Wenige Tage vor dem zweiten Geburtstag von Laura muss sich ihr Vater für das schreckliche Geschehen vor eineinhalb Jahren verantworten. Der Staatsanwalt wirft ihm Misshandlung von Schutzbefohlenen vor. Dem in Untersuchungshaft sitzenden Deutschen drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis. Der Vater soll das Kleinkind geschüttelt haben, weil es nachts schrie - möglicherweise wegen eines Infekts oder weil es zahnte.

Anwalt schildert tragische Familienverhältnisse

Dann soll er das mit einer Hirnblutung schwer verletze Kind einfach wieder ins Bettchen gelegt und weitergeschlafen haben. „Der Angeklagte handelte dabei völlig gleichgültig“, sagt der Staatsanwalt. In diesem Punkt widerspricht der Vater. Er habe erst am nächsten Morgen Lauras bedrohlichen Zustand bemerkt und dann den Rettungsdienst alarmiert, sagt der Verteidiger Michael Bogdahn.

Der Anwalt schildert tragische Familienverhältnisse: Die Freundin des 37-Jährigen sei psychisch krank und deswegen ständig in Kliniken gewesen, sein Mandant habe die Arbeit verloren und sei vollkommen überfordert gewesen. Das Paar hat noch ein weiteres Kind, ein heute dreijähriges Mädchen. Wegen der „äußerst desolaten“ Situation habe die Familie in zwei kleinen Kinderzimmern im Haus der Eltern des Angeklagten in Bad Wörishofen gelebt. Dort kam es auch zu der Tat.

Viele Kinder sterben an den Folgen eines Schütteltraumas

Der Angeklagte ist nach Angaben seines Anwalts auch noch Alkoholiker und hat am Tattat reichlich getrunken. Nach der schweren Verletzung seiner Tochter sei dies noch schlimmer geworden. „Der Angeklagte wollte seine Schuld ertränken und sich totsaufen“, sagte Bogdahn. Heute wisse sein Mandant, dass er damals Hilfe hätte holen müssen, um das Geschehen zu verhindern.

Der Fall des 37-Jährigen ist kein Einzelfall. Immer wieder stehen Eltern vor Gericht, weil sie ihre unruhigen Babys heftig geschüttelt und damit schwer am Hirn verletzt haben. „10 bis 30 Prozent der Kinder sterben sogar an den Folgen eines Schütteltraumas“, erklärt das Nationale Zentrum Frühe Hilfen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Für den Prozess gegen den Vater aus dem Allgäu hat die Strafkammer vier Verhandlungstage eingeplant; das Urteil ist für den 4. Juli vorgesehen.