In Memmingen ist ein Mann wegen verurteilt worden. Foto: picture alliance/dpa

Weil er einen Trinkkumpan im Rausch zu Tode geprügelt hat, muss ein 34-Jähriger for viele Jahre ins Gefängnis. Der Richter sprach im Urteil von einem Gewaltexzess.

Memmingen - Weil er bei einem Trinkgelage einen Mann tot prügelte, hat das Landgericht Memmingen einen 34-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. In der zehnjährigen Haftstrafe sind auch zwei Jahre und sechs Monate Haft wegen gefährlicher Körperverletzung enthalten. Der Angeklagte habe eine Woche nach der Tat einen weiteren Mann verprügelt, sagte der Richter am Freitag bei der Urteilsverkündung. Details zu diesem Fall, waren zunächst nicht bekannt. Seine Festnahme erfolgte einen Monat nach der Todesnacht.

Der Verurteilte muss zudem wegen seiner Alkoholsucht in eine Entziehungsanstalt. Das Urteil gegen ihn ist noch nicht rechtskräftig. Die 56 und 37 Jahre alten Mitangeklagten wurden freigesprochen. Zwar spreche einiges dafür, dass mehrere Menschen an der Tat beteiligt waren, die Beweise reichten dem Gericht zufolge in ihrer Gesamtheit aber nicht aus. 

Dutzende Schläge und Tritte

Die vier Männer hatten sich regelmäßig zum Trinken getroffen. Im September 2018 kam es in der Wohnung des Opfers in Bad Wörishofen (Landkreis Unterallgäu) zu einer Auseinandersetzung, bei dem der 46-Jährige verprügelt wurde. Was folgte, bezeichnete der Richter als „Gewaltexzess“.

Die Staatsanwaltschaft nimmt an, dass zwei der Täter das Opfer an den Armen festhielten, während der dritte auf ihn eingeschlagen und getreten hat. Mindestens 64 Schläge und Tritte erlitt der Mann laut Gutachten. Durch die Gewalteinwirkungen erlitt das Opfer schwere Kopfverletzungen, die zu Blutungen im Rachenraum und schließlich zum Erstickungstod führten. Anschließend wurde der Tatort gesäubert, die Leiche gereinigt, ins Bett gelegt und mit einer Steppdecke zugedeckt.

Blutspritzer bis zur Zimmerdecke

Als die Ermittler am Tatort eintrafen, war der Teppich durchnässt. Die Blutspuren reichten „bis an die Zimmerdecke“, wie einer der Beamten vor Gericht sagte. DNA-Spuren aller Männer konnten am Tatort festgestellt werden - dennoch reichten die Beweise für eine Verurteilung aller Angeklagten nicht aus.

Obwohl es dem Richter zufolge ohne Zweifel zu einer „massiven Gewalteinwirkung“ kam, konnte nicht festgestellt werden, wer daran beteiligt war. Die DNA der Angeklagten könnte auch durch Handlungen, die nicht mit dem Tatgeschehen zu tun haben, übertragen worden sein. Zum Beispiel durch einen Handschlag, wie eine Gutachterin bestätigte.

Lediglich bei dem 34-Jährigen sei die Beweislage eindeutiger: Seine blutigen Schuhe wurden in einem Müllcontainer gefunden, er hatte Blutspuren auf dem T-Shirt und als einziger Angeklagter bemühte er sich um ein Alibi.

Die Staatsanwaltschaft forderte für ihn eine Gesamtfreiheitsstrafe wegen gemeinschaftlichen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung in Höhe von 15 Jahren und für die beiden anderen Männer 13 Jahre wegen gemeinschaftlichen Totschlags. Die drei Anwälte plädierten auf Freispruch.