Vor dem Landgericht Memmingen wurden zwei Männer wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Foto: dpa

Sollte es nur eine „Abreibung“ werden? Oder wollte ein Mann den neuen Partner seiner Ex-Frau töten? Das Landgericht Memmingen sprach nun ein Urteil.

Memmingen - Er hatte den neuen Partner seiner Ex-Frau verfolgt und niedergestochen - das Landgericht Memmingen geht aber nicht davon aus, dass der 52-Jährige den Mann töten wollte. Die Strafkammer verurteilte ihn am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung. Ein Mittäter muss wegen desselben Vergehens für sechs Jahre in Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten versuchten gemeinschaftlichen Mord vorgeworfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die beiden Angeklagten hatten bis zuletzt bestritten, einen Mord geplant zu haben. Die Tat habe lediglich eine „Abreibung“ sein sollen, betonte der 41-jährige Mittäter mehrfach. Im Wesentlichen räumten sie den Ablauf der Tat aber ein.

Die beiden Männer hatten das Opfer der Anklage zufolge im Juli 2018 mit einem GPS-Sender am Auto verfolgt und in Neu-Ulm mit einem Pfefferspray, einem Schlagstock und einem angespitzten Schraubenzieher angegriffen. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen und ist seither in psychiatrischer Behandlung.