Solche oder ähnliche Mehrweg-Verpackungen sollen Gastwirte ihren Kundinnen und Kunden künftig bei Essenslieferungen als Option anbieten. Foto: Roberto Bulgrin

Von 2023 an gilt für die Gastronomie eine Mehrweg-Pflicht. Dies ist am Mittwoch so beschlossen worden. Der Staat darf die Wirte dabei aber nicht alleine lassen, kommentiert unsere Autorin.

Filder/Esslingen - Die Bundesregierung hat am Mittwoch beschlossen, dass große Gastronomie-Betriebe von 2023 an für die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken eine Mehrweg-Option zur Einweg-Verpackung anbieten müssen. Für diese Betriebe bedeutet dies: erhebliche Mehrkosten sowie ein größerer Aufwand. Widerstand gegen die Auflagen wäre daher verständlich.