Die Rems-Murr-Klinik könnte jetzt auch einen freien Arztsitz erwerben. Foto: Gottfried Stoppel

Mit einer Satzungsänderung haben die Rems-Murr-Kliniken den Betrieb eines ambulanten Versorgungszentrum möglich gemacht. Konkrete Pläne gebe es aber noch nicht, sagt der Landrat.

Rems-Murr-Kreis - Es ist (noch) kein konkretes Vorhaben, aber in der Theorie auf jeden Fall ein Paradigmenwechsel: Der Rems-Murr-Kreis behält sich vor – in Absprache mit der niedergelassenen Ärzteschaft – ein sogenanntes medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) zu betreiben. Diese Möglichkeit ist jetzt in der Satzung des Tochterunternehmens Rems-Murr-Kliniken verankert worden.

Ein medizinisches Versorgungszentrum ist eine ambulante Einheit, in der meist mehrere Ärzte zusammenarbeiten. Der entsprechende Arztsitz kann von einem Krankenhaus betrieben werden, die Ärzte sind dann dessen Angestellte. Bisher war der Kauf solcher Praxissitze durch die Rems-Murr-Kliniken für den Landkreis kein Thema gewesen.

„Übergriff“ aus der Landeshauptstadt

Der Auslöser, sich die Möglichkeit zu eröffnen, von der klaren Trennung zwischen Krankenhaus- und dem Betrieb von Arztpraxen abzuweichen, ist ein „Übergriff“ aus der Landeshauptstadt gewesen. Das Klinikum Stuttgart hatte im Frühjahr einen in Schorndorf frei gewordenen Arztsitz für Gastroenterologie erworben und die Praxis in Betrieb genommen – ohne den Landkreis um Zustimmung zu bitten oder wenigstens zu informieren.

Nachdem der Landrat Richard Sigel gegen den, wie er es bezeichnete, „unfreundlichen Akt“ beim Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn interveniert hatte, sprachen die Verantwortlichen von „Missverständnissen“. Das Klinikum beteuerte, nie vorgehabt zu haben, in fremden Revieren zu „wildern“ und versprach, die Schorndorfer Arztpraxis sukzessive in das Klinikum zu integrieren.

Auch der Landrat hat jetzt im zuständigen Kreistagsausschuss betont, dass der Vorfall geklärt sei. Allerdings habe man in der Diskussion, die dadurch in Gang gekommen sei, festgestellt, dass die niedergelassenen Ärzte im Rems-Murr-Kreis ein Engagement der Kliniken durchaus lockerer sähen, als gedacht. Zum einen, wenn es um Bereiche gehe, in denen die medizinische Versorgung in Gefahr gerate, zum anderen, wenn dadurch Angestellten- und Teilzeitmodelle möglich würden. „Es gibt viele Felder, in denen man sich ein Engagement der Kliniken vorstellen könnte“, sagt Sigel, betont aber gleichzeitig, dass es keinerlei konkrete Pläne gebe.

Landrat: Kein Verdrängungswettbewerb

Nach der Satzungsänderung und den damit verbundenen neuen Spielräumen will man nun aber in einen intensiveren Austausch mit der Ärzteschaft und den Kommunen kommen und für das Thema sensibilisieren. Eines sei dabei ganz klar, so Sigel: „Wir haben ausschließlich die Kooperation im Blick.“ Eine „Revanche“ für den Stuttgarter Vorstoß werde es nicht geben. Auch jenseits der Grenze habe man keinen Verdrängungswettbewerb im Sinn.