In der vergangenen Woche waren in Mecklenburg-Vorpommern Wohnungen durchsucht worden. Foto: dpa

Sicherheitskräfte stürmten vergangene Woche Wohnungen und Büros. Die Ermittler hatten Hinweise auf eine mögliche Liste mit Personen aus dem linken Spektrum, die im Krisenfall getötet werden sollten. Bisher wurde eine solche Liste nicht gefunden.

Hamburg/Schwerin - Vorläufige Entwarnung nach der Anti-Terror-Razzia vom Montag vergangener Woche in Mecklenburg-Vorpommern: Bei den Durchsuchungen ist nach bisherigen Erkenntnissen keine „Todesliste“ gefunden worden. Zwei Männern war vorgeworfen worden, eine Liste mit Personen angelegt zu haben, die im Krisenfall getötet werden sollten.

Das Bundeskriminalamt (BKA) habe dem Landeskriminalamt jetzt Unterlagen aus sichergestellten Ordnern übersandt, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums in Schwerin am Donnerstag. „Die übersandten Ordner stellen keine Liste gefährdeter Personen dar, und nach Feststellung des BKA besteht gegenwärtig auch keine unmittelbare Gefährdung.“ Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen. Auch die Auswertung der beschlagnahmten Asservate laufe noch.

Durchsuchungen gab es in der vergangenen Woche auch bei vier weiteren Personen. Sie werden in dem Ermittlungsverfahren jedoch als nicht tatverdächtige Dritte geführt. Unter ihnen ist ein weiterer Polizeibeamter.

Lesen Sie hier eine Reportage über die rechten Auschreitungen in Rostock vor 25 Jahren.

Nach Recherchen der NDR-Fernsehmagazins „Panorama“ sind alle sechs sogenannte „Prepper“ und gehören zu einer Gruppe. Der Begriff Prepper ist vom englischen „to be prepared“ (vorbereitet sein) abgeleitet. „Prepper“ wollen für einen befürchteten Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung gewappnet sein. Es gibt auch eine „Preppergemeinschaft“ Deutschland, die sich auf ihrer Internetseite von Rechts- und Linksradikalen distanziert.

Das Landesinnenministerium hat dem Sender zufolge keine Konsequenzen bei dem Beamten gezogen, der nicht als Tatverdächtiger gilt. Es lägen bisher keine Ermittlungsergebnisse des Generalbundesanwalts vor, die disziplinarrechtliche Maßnahmen begründen würden. Der Deutschen Presse-Agentur sagte die Ministeriumssprecherin: „Es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung des nichttatverdächtigen Zeugen.“ Deshalb gebe das Ministerium keine Stellungnahme ab.