Die drei Mitarbeiter des Instituts sollen Affen unnötigen Qualen ausgesetzt haben (Symbolbild). Foto: dpa

Drei Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts in Tübingen stehen ab Anfang Januar wegen mutmaßlicher Tiermisshandlung an Affen vor Gericht. Sie sollen an den Tieren weiter Versuche durchgeführt haben, statt sie einzuschläfern.

Tübingen - Im Verfahren wegen mutmaßlicher Tiermisshandlung bei Versuchen mit Affen am Tübinger Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik kommt es zu einem Prozess gegen die drei Angeklagten. Das teilte das Amtsgericht Tübingen am Mittwoch mit.

Demnach ist der Auftakt zur Hauptverhandlung für den 7. Januar vorgesehen. Das Gericht hatte den Angeklagten zu Jahresbeginn Geldstrafen auferlegt. Sie hatten die Zahlung jedoch abgelehnt.

Bei den Beschuldigten handelt es sich um Mitarbeiter des Instituts. Laut Anklage sollen sie Affen unnötigen Qualen ausgesetzt haben, weil sie Versuche an ihnen weiterführten, statt die Tiere einzuschläfern.

Angeklagter darf derzeit keine Tierversuche durchführen

Bei einem der Angeklagten handelt es sich laut Mitteilung der Max-Planck-Gesellschaft um den Forscher Nikos L.. Die Gesellschaft hat dem Abteilungsdirektor des Instituts wegen des laufenden Strafverfahrens seine Leitungsfunktionen teilweise entzogen.

L. darf derzeit keine Tierversuche durchführen und anleiten, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte. Er habe bereits 2015 nach Bekanntwerden der Vorwürfe erklärt, Versuche an Affen einzustellen.