Zu massiv und illegal ist den Räten diese Stützmauer. Foto: Rudel/Archiv

Die Gemeinde bietet an, die umstrittene Mauer eines Privatmanns auf ihre eigene Kosten zurückzubauen.

Albershausen - Kommt die Mauer nun doch weg? Seit nunmehr sechseinhalb Jahren erhitzen sich in Albershausen die Gemüter um eine private Stützmauer in der Frühlingstraße. Knapp vier Meter hoch, direkt auf den Randstein der ohnehin verengten Straße auf Gemeindegrund gebaut, hat das Bauwerk seither Gemeinderat, Landratsamt, Anwälte, Richterund den Petitionsausschuss im Landtag schon beschäftigt. Mit dem Ergebnis, dass die Steine des Anstosses immer noch stehen.

Gemeinde spielt den Ball zurück

Zuletzt hatte die Gemeinde einen Vergleich ausgeschlagen. Er sah vor, dass die Mauer stehen bleibt. Im Gegenzug hätte der Bauherr die Gemeindefläche zu einem festgelegten Preis kaufen müssen. Das hatten die Gemeinderäte vor einem halben Jahr rundweg abgelehnt. Das massive Bauwerk müsse zurückgebaut werden, ist ihre Haltung. Im Sommer hat jedoch der Petitionsausschuss im Landtag entschieden, dass die Mauer nicht abgerissen werden müsse. Nun macht die Gemeinde einen überraschenden Gegenvorschlag.

Demnach soll die Mauer erheblich zurückgebaut werden, aber nicht ganz vom Gemeindegrund verschwinden. „Wir würden uns auf die Hälfte, nämlich 1,25 Meter, einigen“, erklärt Jochen Bidlingmaier, der Bürgermeister von Albershausen. Damit wäre zumindest gewährleistet, dass die Kommune bei Störfällen besser an die Wasserleitung herankomme, die in rund vier Meter Tiefe direkt an der Mauer verlegt sei.

Weniger massiv aber auf Gemeindekosten

Die neue Hangsicherung würde nach dem Vorschlag der Gemeinde auch weniger massiv ausfallen und abgerückt vom Randstein der Straße nur zwei bis drei Steinreihen aufweisen. Die Kosten für den Rückbau würde die Gemeinde übernehmen. Bidlingmaier rechnet dafür mit einer fünfstelligen Summe.

Im Gemeinderat war dieser Vorstoß jetzt erwartet kontrovers diskutiert, letztlich aber mit nur drei Gegenstimmen verabschiedet worden. „Ich hätte mir natürlich einen einstimmigen Beschluss gewünscht, aber ich kann das auch nachvollziehen“, sagte der Schultes. Der eine oder andere stehe eben auf dem Standpunkt, dass ein Gericht urteilen solle, ob dieser Mauerbau rechtens gewesen sei oder nicht.

Ende ist offen

Die Sachlage ist diffizil. Wohl hat es im Vorfeld Gespräche mit dem Bauherrn geben, jedoch waren die Grundstücksverhandlungen gescheitert. Ein Gericht müsste klären, ob die Mauer trotz widerrechtlicher Erbauung entfernt werden muss, ob die Bauherren die Verwaltung über das tatsächliche Ausmaß getäuscht hatten, oder ob diese vielmehr in gutem Glauben an mündliche Zusagen gehandelt hatten.

„Wir wollen die Sache zu einem Ende bringen“, sagte Bidlingmaier. Das Ende ist aber noch ein paar Schritte entfernt. Der Vorschlag zur Güte der Gemeinde wird nun dem Gericht vorgelegt. Ob die Gegenseite darauf eingeht, ist völlig offen.