Die Maskenpflicht wird durch die Polizei durchgesetzt – auch in Stuttgarts Bussen und Bahnen. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Manche Stuttgarter sind genervt: Verstöße gegen die Corona-Regeln werden in den Bussen und Bahnen der Stadt kaum geahndet. Die Verkehrsbetriebe können wenig tun und die Polizei kontrolliert nur sporadisch.

Stuttgart - Abstand halten, Hände waschen, Maske auf. Diese Regeln sind für die meisten Menschen inzwischen Teil ihrer täglichen Gewohnheiten. Doch nicht alle halten sich gleichermaßen an die Vorschriften, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus klein zu halten. Maskenmuffel trifft man in Stuttgart überall – es beginnt gleich morgens in der Stadtbahn. Die Corona-Regeln werden mehr und mehr gelockert und die Sitzreihen in den Bussen und Bahnen füllen sich wieder. Jetzt genügt eine Signalstörung – und auch die Abstandsregel im Zug wird vollends zur Makulatur, Fahrgäste dicht an dicht gedrängt, Corona hin oder her.

Wer keinen Mundschutz trägt oder den Abstand nicht einhält, muss zwar links und rechts mit Kopfschütteln und Stirnrunzeln rechnen – mit wirklichen Konsequenzen aber eher selten. Denn – anders als etwa in Berlin – hat das Personal der Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) und des Verkehrsverbunds Stuttgart (VVS) kaum Sanktionsgewalt gegenüber Corona-Sündern. In der Bundeshauptstadt darf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in U-Bahnen und Bussen vom eigenen Mitarbeitern der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) kontrolliert werden. Maskenmuffel droht eine Vertragsstrafe von 50 Euro – unabhängig vom Bußgeld, das die staatlichen Ordnungskräfte verhängen dürfen.

Die Polizei kontrolliert nur sporadisch

In Stuttgart kontrollieren Polizei und Ordnungsämter nur sporadisch im öffentlichen Stadtverkehr, in der Folge bleiben hier Verstöße gegen die Corona-Regeln meist ungeahndet. So mancher Stuttgarter fragt sich, warum nicht SSB und S-Bahn selbst zuständig sein können, um in ihren Fahrzeugen geltenden Regeln durchzusetzen. Das schaffen sie schließlich auch bei Menschen, die ohne Fahrschein unterwegs sind. Ob Friseursalon, Café oder Campingplatz, die meisten Betriebe dürfen in Baden-Württemberg überhaupt nur unter strengen Vorschriften öffnen und deutlich weniger Gäste aufnehmen.

Selbst bei Verstößen auf Familienspaziergängen drücken die Ordnungshüter kein Auge zu. Die oftmals strikte Ahndung solcher Fälle stößt auf Unverständnis – wenn andererseits Verstöße im Nahverkehr hingenommen werden. „Ich gehöre zur Risikogruppe und halte mich an alle Regeln. Ich verstehe es einfach nicht, diese Willkür. Was an einer Stelle bestraft wird, ist an anderer Stelle erlaubt ohne Kontrolle“, schildert eine Leserin in einem Brief an unsere Redaktion. Wegen eines Zugausfalls habe sie sich in eine überfüllte Bahn quetschen müssen, in der nur ein Wagen eingesetzt war. „Wo bleibt da die Abstandsregel? Sonst wird doch auch von der Polizei kontrolliert, ob die Abstandsregeln eingehalten werden.“

Die Frage, ob Kontrollen durch das eigene Personal – wie bei der BVG in Berlin – auch in Stuttgart sinnvoll wären, ließ eine SSB-Sprecherin am Dienstag unbeantwortet. „Unser Eindruck ist, dass die Akzeptanz unserer Fahrgäste für eine Mund-Nase-Bedeckung groß ist“, sagt Birgit Kiefer. Die SSB weise über alle möglichen Kanäle, mit Durchsagen und Aufklebern auf die Verpflichtung, sich Mund und Nase zu bedecken, hin. Doch wenn es hart auf hart kommt, sind den Mitarbeitern der Verkehrsbetriebe die Hände gebunden.

„Bei dem Verstoß gegen die Maskenpflicht handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die rechtliche Handhabe, um Strafen umzusetzen, haben nur die Ordnungsbehörden“, sagt Pia Scholz, Sprecherin des Verkehrsverbundes Stuttgarts. Die 40 Verkehrsunternehmen im Verbund können die Polizei und die Ordnungsämter ebenso wie bei der SSB nur unterstützen, indem sie über Bildschirme, Aushänge und Lautsprecherdurchsagen auf das Tragen von Masken hinweisen.

Welche Strafe auf Masken-Sünder wartet

„Treffen Fahrausweisprüfer auf Fahrgäste ohne Masken, weisen sie diese auf die bestehende Regelung hin. Bei Unstimmigkeiten sind die Prüfer aufgefordert, die Polizei hinzuzuziehen“, sagt die VVS-Sprecherin weiter. Jens Lauer, Sprecher der Stuttgarter Polizei, sind solche Fälle wohl bekannt. Doch der Polizist macht keinen Hehl daraus: „Gezielte Corona-Kontrollen sind nicht möglich.“ Wenn die Polizei gerufen werde, spreche sie ein Platzverbot aus, dann droht ein Bußgeld. Für die Missachtung des Mindestabstands und der Maskenpflicht fallen laut Bußgeldkatalog der Stadt Stuttgart je nach Fall 50 bis 250 Euro an. „Für uns ist das kein Schwerpunkthema“, sagt der Polizeisprecher. Größere Übergriffe auf das Personal der Verkehrsbetriebe seien in Stuttgart nicht bekannt. Er räumt aber ein, dass die Ordnungshüter immer wieder auch Beschwerden über die Missachtung der Corona-Regeln in Bussen und Bahnen zu hören bekommen.

Bei den Stuttgarter S-Bahnen sieht man offenbar kein großes Masken-Problem. Auch die Tatsache, dass die Fahrgäste sich mit einem Schal oder einem Tuch behelfen können und nicht zwangsläufig eine vollwertige Schutzmaske tragen müssen, trage zur Akzeptanz der Reisenden bei. Der Verkehrsverbund freut sich, wenn sich die Lücken in den Sitzreihen wieder füllen: „Darauf sind die Verkehrsunternehmen im VVS, die durch den zwischenzeitlichen Fahrgastrückgang von bis zu 80 Prozent enorme Ausfälle zu beklagen hatten, dringend angewiesen“, sagt Scholz. Im Vergleich zum Normalbetrieb nutzten derzeit schätzungsweise noch immer nur halb so viele Fahrgäste die Bahnen, im ländlichen Raum sogar noch etwas weniger. Wenn die Züge künftig wieder voller werden, dürfte es mit der Abstandsregel nicht leichter werden.