aut dem Gesetz gilt für Zeitarbeitnehmer der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ (Equal pay) nach neun Monaten Beschäftigung im entleihenden Betrieb – er kann aber durch Tarifverträge ausgehebelt werden. Foto: picture-alliance/ dpa/Bodo Marks

Manpower-Geschäftsführerin Kathrin Hess kritisiert die Reform des Einwanderungsrechts – sie geht der Zeitarbeitsbranche nicht weit genug.

Die über viele Jahre in Deutschland umstrittene Zeitarbeitsbranche macht einen Wandel durch – auch wegen des demografischen Wandels. Kathrin Hess, Geschäftsführerin beim Branchenriesen Manpower, schildert dessen Folgen.