Ein Spielhallenbetreiber ist vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gescheitert. (Symbolfoto) Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ist ein Betreiber von drei Spielhallen mit einem Eilantrag gegen die Corona-Verordnung des Landes gescheitert. Die angeordnete Schließung von Spielhallen sei verhältnismäßig und zumutbar.

Mannheim - Ein Betreiber von drei Spielhallen ist vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim mit einem Eilantrag gegen die Corona-Verordnung des Landes gescheitert. Das Gericht hatte bereits in einem früheren Verfahren erklärt, es sei zwar offen, ob die Corona-Verordnung verfassungsrechtlich in Ordnung sei. Eine einstweilige Anordnung auf Außerkraftsetzung könne jedoch nicht ergehen, teilte das Gericht am Freitag mit.

Dazu wäre es notwendig, dass die Belange das Antragstellers deutlich überwiegen. Das sei wegen der hohen Bedeutung von Leib und Leben aber nicht der Fall. Die durch die Corona-Verordnung angeordnete Schließung von Spielhallen sei verhältnismäßig und zumutbar. Der Beschluss vom 23. April ist unanfechtbar.