Ein Mann soll zwischen Herbst 2019 und Frühjahr 2020 einen Zahlungsdienst ins Ausland betrieben haben und steht nun in Mannheim vor Gericht. (Symbolbild) Foto: dpa/Uwe Anspach

Vor dem Landgericht Mannheim muss sich seit Dienstag ein Mann verantworten, der mithilfe eines illegalen Bankensystems in 184 Fällen Geld erbeutet und weitergeleitet haben soll.

Mannheim - Mit Hilfe eines komplizierten Bankensystems soll ein Mann dazu beigetragen haben, dass fast 14 Millionen Euro ins Ausland weitergeleitet wurden. In Mannheim muss sich der 39 Jahre alte Angeklagte nun vor dem Landgericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem vor, zwischen Herbst 2019 und Frühjahr 2020 unerlaubterweise einen Zahlungsdienst ins Ausland betrieben zu haben. Dabei habe er in 184 Fällen Geldbeträge entgegengenommen und ins Ausland weitergeleitet. Er soll zur obersten Ebene der Organisation gehört und Provisionen für seine Dienste erhalten haben. Er ist wegen des Verdachts des unerlaubten Erbringens von Zahlungsdiensten angeklagt.

Dabei habe er das sogenannte Hawala-Banking genutzt, bei dem Geld an der Bankenaufsicht und an der Geldwäscheprüfung vorbeigeschleust wird. Oftmals geht es dabei um Überweisungen größerer Geldsummen abseits traditioneller Bankkanäle vor allem in die Türkei und arabische Länder.

Flucht aus Syrien in die Türkei

Zum Prozessauftakt berichtete der Syrer über sein bewegtes Leben. So habe der gelernte Schneider nach Ausbruch des syrischen Bürgerkrieges 2011 etwa bei einem Verein mitgewirkt, der Lebensmittelspenden an Bedürftige weitergeleitet habe. Auch habe er bei der Entschärfung von Bomben geholfen. Entsprechende Kenntnisse habe er beim Militärdienst in Syrien 2001 erworben. Später seien er und seine Familie in die Türkei geflüchtet. Der Angeklagte selbst kam demnach schließlich 2015 nach Deutschland, während seine Eltern in der Türkei geblieben waren.

Um seinen betagten Eltern Geld aus Deutschland zukommen zu lassen, habe er das Hawala-System mehrfach genutzt und sei auf diese Weise mit den Organisatoren dieser teilweise illegalen Praxis in Berührung gekommen. Daraufhin hätten ihn die „Geldhändler“ angeworben.

Angeklagter erhielt für seine Dienste 1500 Euro pro Fahrt

Der Angeklagte schilderte am Dienstag, wie er dann für seine Auftraggeber mit dem Auto quer durch Deutschland gefahren ist, um Geld von verschiedenen Akteuren abzuholen. Auch in die Schweiz sei er gefahren. Wer genau ihm dabei Geld gegeben hatte, kam am ersten Prozesstag indes nicht zur Sprache.

Ziel sei es gewesen, das eingesammelte Geld in einem inländischen Geldtopf zusammenzuführen. Nach Austausch entsprechender Nachrichten - in diesem Fall per Nachrichtendienst WhatsApp - seien die entsprechenden Beiträge aus einem wiederum im Ausland befindlichen Geldtopf ausgezahlt worden.

Der Geldfluss zwischen den beiden Geldtöpfen sei durch regelmäßige Bargeldlieferungen erfolgt. Dies hätten beispielsweise Geldboten beziehungsweise Kuriere zwischen den Ländern sichergestellt. Der Angeklagte sagte am Dienstag, er habe für seine Dienste eine Provision von bis zu 1500 Euro pro Fahrt erhalten. Befehle, etwa an Kuriere oder andere Beteiligte, habe er aber nicht gegeben. In dem Verfahren sind noch weitere acht Prozesstage vorgesehen.