Das mutmaßliche Opfer auf dem Weg zum Gericht. Foto: dpa

Die Frau sorgte für Aufsehen, als sie mit einem Buch ins Gericht kam. Titel: "Der Soziopath".

Mannheim - Die ehemalige Geliebte von Jörg Kachelmann hält vor Gericht an ihren Beschuldigungen fest. „Die Grundtendenz steht“, sagte Kachelmanns Verteidigerin Andrea Combé in einer Sitzungspause, „sie hält an ihren Aussagen fest“.

Die 37-Jährige beschuldigt den Fernsehmoderator, er habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Sie wird bereits den dritten Verhandlungstag in Folge unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor dem Landgericht Mannheim vernommen. Der Prozess geht am Mittwoch weiter.

Bei ihrer Ankunft am Landgericht erregte die Frau Aufsehen: Um sich vor den Fotografen zu schützen, hielt sie sich ein Buch vor den Kopf. Titel: „Der Soziopath von nebenan“. Untertitel: „Die Skrupellosen: ihre Lügen, Taktiken und Tricks.“

Mutmaßliches Opfer "sieht sehr angespannt aus"

„Natürlich sieht sie sehr angespannt aus“, sagte Combé über das mutmaßliche Opfer. „Sie weiß aber, dass sie da durch muss.“ Bis zum Nachmittag befragten die drei Richter der Strafkammer die Frau. Erst anschließend sollten Staatsanwaltschaft, Gutachter und Verteidigung die Gelegenheit bekommen, Fragen zu stellen.

„Das Gericht versucht, die Wahrheit zu erforschen, und fragt deshalb sehr gründlich“, sagte Verteidiger Klaus Schroth.

Seine Kollegin Combé sagte, sie sei „sehr begeistert“ von der Gewissenhaftigkeit des Gerichts. „Das habe ich in der Intensität in 28 Jahren noch nicht erlebt.“ Die Zufriedenheit von Kachelmanns Verteidigung fällt besonders auf, da sie zuvor schon zweimal versucht hatte, Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit ausschließen zu lassen.

Inzwischen liegen weitere Untersuchungsergebnisse zu digitalen Fotos vor, die auf dem Computer der Nebenklägerin gefunden wurden. Sie hatte fast ein Jahr vor der von ihr angegebenen Tat Fotos von blauen Flecken auf ihren Oberschenkeln gemacht.

Bilder von Hämatomen als "erotisches Souvenir"?

Der von der Verteidigung beauftragte Gutachter Bernd Brinkmann - den das Gericht wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnte - hatte die Bilder als Dokumente einer „Selbststudie“ gedeutet. Die Frau habe den „zeitlichen Verlauf“ eines Hämatoms untersuchen wollen.

Dabei war Brinkmann jedoch davon ausgegangen, dass die Frau die Fotos im Abstand von einer halben Stunde gefertigt habe. Diese Annahme war nach den neuen Untersuchungsergebnissen wohl falsch: Wie der Vorsitzende Richter am Montag zu Beginn der Verhandlung mitteilte, liegen zwischen den Aufnahmen nur 33 Sekunden.

Der Zweck der Aufnahmen bleibt jedoch weiter unklar. Nach Angaben von Prozessbeteiligten sollten die Fotos möglicherweise als eine Art „erotisches Souvenir“ dienen.