Manchester City hat die Vorwürfe bestritten, unrechtmäßige Geldzuwendungen erhalten zu haben. Das Gericht hat den Einsprüchen stattgegeben. Foto: dpa/Martin Rickett

Der englische Spitzenklub Manchester City darf in den kommenden beiden Spielzeiten nun doch am Europacup teilnehmen. Der Internationale Sportgerichtshof gab dem Einspruch des Klubs statt.

Lausanne - Manchester City darf in den kommenden beiden Saisons doch in der Champions League starten. Der Internationale Sportgerichtshof Cas hob am Montag die von der Europäischen Fußball-Union wegen Verstößen gegen die Finanzregeln verhängte Europapokal-Sperre gegen den Club von Trainer Pep Guardiola auf.

Die Geldstrafe wurde von 30 Millionen Euro auf 10 Millionen reduziert. Das unabhängige Finanzkontrollgremium der Uefa hatte am 14. Februar entschieden, das Team von Pep Guardiola um Nationalspieler Ilkay Gündogan wegen „schwerwiegender Verstöße“ gegen das Financial Fair Play zu bestrafen und von allen europäischen Wettbewerben der kommenden beiden Spielzeiten auszuschließen. City bestritt jedoch die Vorwürfe, unrechtmäßige Geldzuwendungen durch seine arabischen Investoren erhalten zu haben, und zog vor den Cas.

Auslöser waren interne E-Mails und Dokumente

Die Uefa-Finanzinspektoren hatten ermittelt, dass Man City zwischen 2012 und 2016 Sponsoreneinkünfte weit über Gebühr bewertet haben soll. Gelder, die als Einnahmen durch Sponsoren aus Abu Dhabi deklariert wurden, sollen in Wirklichkeit von Club-Besitzer Scheich Mansour gezahlt worden sein. Darunter sind demnach auch Zahlungen von Etihad Airways, Citys Hauptsponsor. Etihad ist die nationale Fluggesellschaft der Vereinigten Arabischen Emirate.

Auslöser der Ermittlungen waren clubinterne E-Mails und Dokumente, die von der Plattform Football Leaks öffentlich gemacht wurden. Die dreitägige Cas-Anhörung fand Anfang Juni per Videoschalten statt.