Noch bis zum 15. April kann die Stadt Feinstaubalarm ausrufen. Foto: dpa

2018 könnten erstmals seit 13 Jahren die Vorgaben zur Luftreinhaltung beim Schadstoff Feinstaub eingehalten werden. Bei Stickstoffdioxid-Überschreitung sieht das anders aus, die CDU will ein Fahrverbot dennoch nicht umsetzen.

Stuttgart - Gegenüber der Saison 2017 ist absehbar, dass es in diesem Frühjahr in Stuttgart deutlich weniger Tage mit einer Überschreitung des Feinstaub-Grenzwerts geben wird. Die aktuelle Alarmsaison in der Landeshauptstadt endet am 15. April.

2017 deutlich mehr Überschreitungen

Bis zum Montag hat die Landesanstalt für Umwelt und Messungen am Feinstaub-Brennpunkt Neckartor 15 Tage gezählt, an denen der Mittelwert von maximal 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft überschritten worden ist. Nur drei dieser Tage lagen außerhalb der Alarmierungsperiode. Die Stadt hat den Alarm an bisher 44 Tagen ausgerufen.

Im Jahr 2017 war die Grenze beim Feinstaub (50 Mikrogramm im Tagesmittel) bis zum 26. März an 35 Tagen gerissen und damit das Reservoir zulässiger Überschreitungstage vollständig ausgeschöpft worden. Bis zum Jahresende 2017 gab es dann 45 Überschreitungstage. Gegenüber 2016 mit 63 zeigte sich eine deutliche Verbesserung. Da sich das Austauschvermögen der Atmosphäre im Sommer deutlich verbessert, gibt es in den Monaten von April bis September oft nur sehr vereinzelt Überschreitungen des Feinstaub-Grenzwertes.

Würden sich wie im Jahr 2017 bis zum Jahresende 2018 noch neun Überschreitungstage ergeben, dann würden die Grenzwerte erstmals seit ihrem Inkrafttreten zum 1. Januar 2005 auch am Neckartor eingehalten werden.

Umwelthilfe will Zwangsvollstreckung

Auf die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten schnellstmöglichen Fahrverbote für Diesel, zunächst bis einschließlich Euro 4 und für Benziner bis Euro 2 im gesamten Stadtgebiet, hat die Entwicklung allerdings keine Auswirkungen. Bei dem Fahrverbot war nicht die Überschreitung beim Feinstaub, sondern die langjährige und anhaltende Überschreitung beim Schadstoff Stickstoffdioxid beklagt worden. 2017 waren hier am Neckartor im Jahresmittel 73 statt der zulässigen 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gemessen worden. In der Hohenheimer Straße waren es 69, am Klett-Platz 56, und an der Hauptstätter Straße 51 Mikrogramm. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid gilt seit 2010. In den letzten Jahren gingen die Werte zurück, allerdings in kleineren Schritten, sodass die baldige Einhaltung nicht absehbar ist.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die wegen der Stickstoffdioxid-Überschreitung geklagt und vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart und in letzter Instanz in Leipzig gegen das Land obsiegt hatte, kündigte am Montag die Einleitung des Zwangsvollstreckungsverfahrens gegen das Land an. Grund sei, dass das Regierungskabinett über den Luftreinhalteplan entscheiden solle. Die DUH befürchtet, dass das Kabinett das Urteil nicht umsetzt. Ein Regierungssprecher sagte auf Anfrage, dass das Fahrverbot „Thema in der Koalitionsabstimmung“ werde. Man warte auf das schriftliche Urteil.

Die CDU mauert gegen das Urteil

Die CDU-Fraktion im Landtag hatte erklärt, dass statt des Fahrverbots „zunächst alle anderen Maßnahmen zur Anwendung kommen“ müssten. Es müsse geklärt werden, ob Beschränkungen für eine kleinere Zone, einzelne Strecken in Stuttgart oder nur tageweise ausreichend seien. Alle diese Frage hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart aber bereits im Urteil vom September 2017 geklärt. Auf Seite 66 heiß es, das nur das ganzjährige Verkehrsverbot in der Umweltzone von seinem Wirkungsgrad her geeignet sei, die Überschreitungen auf das zulässige Maß zu reduzieren.