Die Stadt rechnet mit vielen Anträgen auf Ausnahmegenehmigung beim Diesel-Fahrverbot. Foto: K. Schwarz

Ab dem 1. Januar kommt das Dieselfahrverbot in Stuttgart. Doch schon jetzt ist klar, dass es zahlreiche Ausnahmeregelungen geben wird. Auf die Stadtverwaltung kommt damit viel Arbeit zu – die reagiert nun.

Stuttgart - Die Landeshauptstadt bereitet sich auf das vom 1. Januar an gültige Diesel-Fahrverbot für Autos bis einschließlich der Euronorm 4 vor. Dazu sollen befristet zunächst 16 Vollzeitstellen geschaffen werden, wenn nötig noch mehr.

Der neue Luftreinhalteplan mit dem Diesel-Verbot soll Anfang Dezember vom Regierungspräsidium veröffentlicht werden. Er wird eine ganze Reihe von Ausnahmeregelungen enthalten. Ein Teil davon gilt nicht pauschal, sondern auf Antrag, wer also zum Beispiel zur Dialyse muss oder sich im Schichtdienst nicht Bus und Bahn nehmen kann, muss den Nachweis führen. Die Ausnahmegenehmigungen auch für Pendler aus dem Umland erteilt ausschließlich die Stuttgarter Straßenverkehrsbehörde, nicht die Landkreise.

Zahl der Anträge unklar

Die Verwaltung rechnet in Stuttgart (Fahrverbot zum 1. April) und den umliegenden Landkreisen mit 72.000 Dieselfahrzeugen von Pendlern, die vom Verbot betroffen sein werden. Die Zahl der Anträge auf Ausnahmegenehmigungen könne „nicht seriös beurteilt werden“, schreibt Ordnungsbürgermeister Martin Schairer (CDU), der Zeitaufwand ließe sich aber aus den Erfahrungen der Plakettenausgabe schätzen: Pro Antrag rechnet die Verwaltung mit 25 Minuten Bearbeitungszeit. Die Ausnahmegenehmigung gilt jeweils für ein Jahr. Insgesamt wird damit gerechnet, dass 20 Prozent der vom Verbot betroffenen Fahrzeuge eine Befreiung erhalten.

Um die mögliche Antragsflut bewältigen zu können sollen zwölf, für die mutmaßlich wachsende Zahl der Bußgeldbescheide vier Stellen geschaffen werden, sollte das nicht ausreichen, wären weitere fünf Köpfe möglich. Das Bußgeld für einen Verstoß gegen das Diesel-Fahrverbot wird 80 Euro betragen. Eine gute Nachricht für die Antragsteller gibt es: Am Donnerstag soll der Gemeinderat entscheiden, dass für die Ausnahme-Anträge keine Gebühr erhoben wird. Geplant waren 80 Euro.