Die Regierung streitet, doch die Messstation misst munter weiter. Foto: dpa

Die Koalition der Landesregierung verhandelt, wie sie mit dem Neckartor-Urteil zur Luftqualität in Stuttgart umgehen soll. Unterdessen droht schon ein weiteres Zwangsvollstreckungsverfahren.

Stuttgart - Die interministerielle Arbeitsgruppe der grün-schwarzen Landesregierung, die sich am Montag traf, ging ohne Beschluss auseinander. Der Vorschlag von Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne), das vom Verwaltungsgericht Stuttgart verhängte Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro zu bezahlen, fand bei der CDU-Seite keine Gegenliebe. Insofern bleibt offen, ob das Land Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegt. Eine Entscheidung darüber muss bis Ende nächster Woche fallen.

Die Verwaltungsrichter hatten das Zwangsgeld verhängt, weil das Land einen im April 2016 geschlossenen Vergleich mit zwei Anwohnern vom Neckartor nicht nachkommt. Darin hatte sich das Land verpflichtet, ab 2018 an Feinstaubalarmtagen für 20 Prozent weniger Autoverkehr an der hoch belasteten Kreuzung zu sorgen. Da das Land dafür nichts unternommen habe, sei das Zwangsgeld geboten, so die 13. Kammer, die unter Vorsitz von Richter Wolfgang Kern auch die Urteile in den von der Deutschen Umwelthilfe angestrengten Verfahren fällte. Erneut tut sich die grün-schwarze Landesregierung schwer mit der Frage, wie auf ein Urteil zu reagieren ist, das sich mit der Luftsituation in Stuttgart und möglichen Folgen beschäftigt. Das war schon so, als das Verwaltungsgericht Fahrverbote anmahnte – und dann ein Streit darüber ausbrach, welches Rechtsmittel eingelegt werden sollte. Vor allem aus der CDU gab es Stimmen, die den länger dauernden Gang vor den Verwaltungsgerichtshof empfahlen, die Grünen setzten sich aber durch: Das Land brachte das Verfahren mit der sogenannten Sprungrevision gleich ans Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig.

Die Argumentation des Landes hat bisher nicht verfangen

Als das Leipziger Urteil vorlag und das Verwaltungsgericht entschied, in den Luftreinhalteplan des Landes müsse auch ein Termin für Euro-5-Dieselfahrverbote aufgenommen werden, gab es erneut einen Disput. Schließlich legte das Land, so wie es die CDU favorisierte, Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein. Die obersten Verwaltungsrichter werden darüber im kommenden Vierteljahr befinden.

Selbst der aktuelle Fall mit dem unerfüllten Vergleich mit den Neckartor-Anwohnern lag schon in Mannheim. Das Land hatte im Dezember 2017 Beschwerde gegen die Androhung des Zwangsgelds eingelegt, die der Verwaltungsgerichtshof im April diesen Jahres zurückwies. Deshalb sieht man im Verkehrsministerium auch wenig Chancen mit einer Beschwerde gegen die Festsetzung jetzt. „Schon damals wurde vom VGH der Argumentation des Landes nicht gefolgt“, sagte eine Sprecherin des Verkehrsministeriums, „die Erfolgsaussichten werden gegen Null eingeschätzt“. Das sieht man in der CDU anders: Der neue Luftreinhalteplan enthalte ja Maßnahmen, mit denen die Luft besser werde – und das solle man in Mannheim vortragen.

Eine Ende der Auseinandersetzung ist nicht in Sicht

Und wie geht es jetzt weiter? „Bis zur Zahlungsfälligkeit des Zwangsgelds in zehn Tagen sollen nun die jeweiligen Argumente noch einmal schriftlich ausgetauscht, beraten und dann ein gemeinsames Vorgehen definiert werden“, sagte die Sprecherin.

Ein Ende ist ohnehin nicht in Sicht. Wegen der Einrichtung einer Busspur am Neckartor, die zwischen Land und Stadt umstritten ist, droht nämlich ein weiteres Zwangsvollstreckungsverfahren. Kläger-Anwalt Roland Kugler: „Wir werden das mit Nachdruck weiter betreiben.“