Der historische Ortskern von Eglosheim soll gerettet werden. Foto: factum/Simon Granville

Die einen glauben, die Erhaltungssatzung komme zu spät, andere fordern einen weiteren Aufschub: Nach langer Debatte haben die Ludwigsburger Stadträte die Schutzverordnung für alte Bauwerke auf Eglosheim und Hoheneck ausgedehnt.

Ludwigsburg - Eigentlich komme die Stadt mit ihrer Erhaltungssatzung viel zu spät, meinte Stadtrat Andreas Rothacker (FW). Es sei „erschreckend“, wie viel von der alten Ludwigsburger Bausubstanz bereits verloren gegangen sei. Um einem weiteren Abriss oder martialischen Umbauten auch in den Stadtteilen vorbeugen zu können, will die Verwaltung die Satzung vermehrt auch dafür in Kraft setzen. Nach den Teilorten Pflugfelden und Poppenweiler sind nun Eglosheim und Hoheneck an der Reihe. Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat dem mehrheitlich zugestimmt. Nun muss der Gemeinderat noch grünes Licht geben.

Die Erhaltungssatzung für die Ludwigsburger Stadtmitte gibt es seit 2014. Die Satzung erlaubt der Stadt, bei Abriss-, Um- oder Neubauprojekten mitzureden. „Es geht vor allem darum, wichtige und wertvolle Strukturen in der Stadt zu sichern und zu erhalten“, sagte Bürgermeisterin Gabriele Nießen. „Wir wollen mit den Eigentümern ins Gespräch kommen.“

Viele Häuser verfallen

Nießen reagierte damit auf einen Brief des Stadtteilausschusses und des Bürgervereins Eglosheim, der der Verwaltung und den Räten kurz vor der Ausschusssitzung zugegangen war. Darin war kritisiert worden, dass der Gestaltungsbeirat zu viel Einfluss nehme. Ein Hauseigentümer hatte geklagt, dank dieser hohen Vorgaben seien ihm die Hände gebunden. Es ging dabei um den möglichen Umbau des Gebäudes Katharinenstraße 15.

Statt einer Erneuerung von historischen Gebäuden werde oft nur dem weiteren Verfall Vorschub geleistet, meinte Winfried Link (CDU). Auch er sei dafür, dass markante Häuser in Eglosheim oder Hoheneck – so noch vorhanden – erhalten blieben. Aber wenn die Satzung dazu führe, dass die Eigentümer alles verfallen ließen, habe niemand etwas davon. In Zeiten knappen Wohnraums sei das nicht akzeptabel. Er befürchte, dass die Stadtmitarbeiter mit dieser Gestaltungssatzung „einen Freibrief“ bekämen, mit dem sie den Eigentümern das Leben schwer machen könnten. Link stellte daher den Antrag auf eine Verschiebung des Beschlusses um ein halbes Jahr: „Jeder, der ein erhaltenswertes Haus hat, sollte noch einmal von der Stadt angeschrieben werden, damit er weiß, was wir da planen.“ In Notfällen müsse man den Leuten mit Zuschüssen unter die Arme greifen.

Kritik am Gestaltungsbeirat

Auch die Liberalen seien gegen zu viele Eingriffe in das Privateigentum, sagte Jochen Eisele (FDP). Wiederholt sei ihr Kritik am Gebaren des Gestaltungsbeirats zu Ohren gekommen, sagte auch Margit Liepins (SPD). Sie fragte darum: „Was passiert, wenn kein Konsens zwischen Stadt und Eigentümer zustande kommt?“ Elga Burkhardt (Lubu) wollte wissen, ob es Möglichkeiten einer Unterstützung bei Sanierungen gibt, wenn das die Möglichkeiten der Eigentümer übersteigt.

Kritiker einer Erhaltungssatzung oder Hauseigentümer, denen das Stadtbild einerlei sei, weil sie nur möglichst viel Geld aus ihren Immobilien ziehen möchten, malten häufig ein falsches Bild von dieser Satzung und von der Arbeit des dafür geschaffenen Gestaltungsbeirats, meinte Stadtplaner Martin Kurt. „Der Gestaltungsbeirat berät und empfiehlt, aber das ist nicht verpflichtend. Die Entscheidung liegt bei den Eigentümern und bei den Stadträten.“ Er sei selbst Mitglied im Gestaltungsbeirat, sagte Uli Bauer (Grüne): „Ich kann nur sagen, die Arbeit dort funktioniert gut.“

Kein Wünsch-dir-was

Niemand wolle die Hausbesitzer in den Ruin treiben, sagt auch Bürgermeisterin Nießen. „Aber eine solche Satzung ist auch kein Wünsch-dir-was.“ Darum werde die Verwaltung die Betreffenden gewiss nicht vor einer Beschlussfassung noch einmal anschreiben. Dazu sei lange genug Zeit gewesen. Immerhin sei das betreffende Areal 15 Jahre lang als Sanierungsgebiet ausgewiesen gewesen – das heißt, die Eigentümer hätten im Fall einer Sanierung Zuschüsse bekommen. Tatsächlich aber seien gerade einmal zwei Gebäude saniert worden. „Und die Satzung ist auch kein Freibrief für meine Mitarbeiter.“

Die Satzung sei überfällig und sinnvoll, sagte Andreas Rothacker mit Blick auf seine Ratskollegen: „Dabei kann es nicht das primäre Ziel sein, Wohnraum zu schaffen. Es geht vor allem die Erhaltung von ortskernprägenden Gebäuden.“ Am Ende wurde Links Antrag auf eine Verschiebung abgelehnt. Die Mehrheit im Ausschuss votierte für die Ausweitung der Erhaltungssatzung auf Eglosheim und Hoheneck.