Nur bestimmte Sortimente dürfen Möbelhäuser außerhalb der Innenstadt anbieten – die Verkaufsflächen für Geschirr und Dekoration sind beschränkt. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Der Bau von Großmärkten auf der grünen Wiese ist dem Verband Region Stuttgart ein Dorn im Auge. Aber auch außerhalb der Zentren lässt er Erweiterungen von Kaufhäusern nur zu, wenn sie Läden in der Innenstadt nicht beeinträchtigen.

Stuttgart - Die Region Stuttgart steuert weiter auf dem Kurs, den innerstädtischen Einzelhandel zu schützen. Das wird in Entscheidungen zu wichtigen Projekten deutlich, die der regionale Planungsausschuss am Mittwoch mit großer Mehrheit getroffen hat. Dabei stimmten die Regionalräte der Erweiterung des Möbelhauses XXXL Mann Mobilia in Ludwigsburg, der Bebauung des Gebiets Am Zollamt im Neckarpark in Stuttgart und des Gebiets Langes Gewand im Osten von Winnenden (Rems-Murr-Kreis) nur zu, wenn dort keine Sortimente zum Verkauf stehen oder Betriebe angesiedelt werden, die das Angebot von Läden in den Zentren beeinträchtigen könnten.

Dem Plan, am Rand von Weilheim an der Teck (Kreis Esslingen) einen Lidl-Lebensmittelmarkt zu erweitern, erteilte der Planungsausschuss eine Absage. Grund: Es sei zu befürchten, dass zu viel Kaufkraft von Nachbarkommunen abgezogen würde.

Die im Regionalplan festgezurrte Position des Verbands Region Stuttgart zum Schutz des innerörtlichen Einzelhandels hat immer wieder zu heftigen Debatten mit Kommunen geführt – zuletzt bei der Erweiterung des Breuningerlandes in Sindelfingen (Kreis Böblingen). Das Möbelhaus XXXL Mann Mobilia an der B 27 im Norden Ludwigsburgs (und nicht weit entfernt von Ikea und Breuningerland) soll von 15 000 auf 25 000 Quadratmeter Verkaufsfläche vergrößert werden. Ausschlaggebend dafür ist, dass Möbel als nicht zentrenrelevantes Sortiment angesehen werden. Allerdings müssen Angebote, die es auch in Innenstädten gibt (beispielsweise Geschirr), auf maximal 350 Quadratmeter beschränkt werden. Den Ausschluss von solchen Innenstadtsortimenten will die Region auch im gesamten Baugebiet Am Zollamt im Stuttgarter Stadtteil Bad Cannstatt festlegen; Lebensmittelläden sind davon aber nicht betroffen.

Die Stadt Winnenden legt für das Gebiet zwischen der B 14 und der Ortsdurchfahrt die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben fest. Einzelhandel soll dort ausgeschlossen und auf nicht zentrenrelevante Sortimente beschränkt werden. Das findet durchaus die Zustimmung der Region. Auch dass einer von mehreren bereits bestehenden Lebensmitteldiscountern und ein Gardinenfachmarkt erweitern können, wird gebilligt. Kritisch sieht die Region aber die Vergrößerung eines Getränkemarkts und fordert den Nachweis, dass dies der örtlichen Versorgung dient. Abgelehnt wird die Erweiterung eines heute schon großflächigen Schuhmarkts von 1000 auf 1300 Quadratmetern, weil dies Läden im Zentrum beeinträchtige.