Das Boulespielen, hier auf dem Schlossplatz, ist in Stuttgart jetzt wieder erlaubt. Foto: dpa/Bernd Weissbrod

Wochenlang waren Sportstätten aller Art wegen der Corona-Krise gesperrt. Seit Montag sind nun manche Freiluftsportanlagen wieder offen– auch in Stuttgart. Wir verraten Ihnen, was unter Einhaltung strenger Regeln wieder möglich ist.

Stuttgart - Wolkenverhangener Himmel, kühle Luft und immer wieder Regenschauer – keine Spur von den zuletzt so herrlichen Wetterbedingungen. Ausgerechnet jetzt, wo kontaktloser Outdoorsport nach Wochen des Sportverbots wieder erlaubt ist, grüßen die Eisheiligen. Doch das sommerliche Wetter wird bestimmt schon bald wieder zurückkehren – und mit ihm auch die Lust, sich an der frischen Luft sportlich zu betätigen. Stellt sich nur die Frage: Was ist überhaupt wieder möglich?

Ministerpräsident Winfried Kretschmann nannte vergangene Woche die Sportarten Tennis, Golf und Leichtathletik exemplarisch für Freiluftsport, der im Rahmen weiterer Lockerungen der Corona-Regeln vom 11. Mai an wieder zulässig ist. Sofern Regeln wie der Mindestabstand von 1,5 Metern und die maximale Gruppengröße von fünf Personen eingehalten werden. Ein Sprecher des Sportministeriums ergänzte kurz darauf Kanufahren, Klettern, Rudern und Segeln. Was aber geht sonst noch in Stuttgart? Welche Sportarten, die vielleicht nicht jeder auf dem Schirm hat, dürfen ebenfalls wieder ausgeübt werden?

Boulespielen auf dem Erwin-Schoettle-Platz wieder möglich

Das Ordnungsamt Stuttgart zählt auf Anfrage weitere Optionen auf: „Schießen in offenen Schießsportstätten, Reitsport, Hundesport, Bogenschießen in offenen Anlagen und Indiaca.“ Auch das Boulespielen auf dem Erwin-Schoettle-Platz sei wieder zulässig, genauso könnten sich Outdoorfitnessgruppen auf öffentlichen Sportstätten – wie etwa der Calisthenics-Anlage am Südheimer Platz – wieder treffen.

Straßen, Wege und öffentliche Parks seien für das Outdoortraining in Gruppen jedoch nicht zulässig. Grundsätzlich dürfe unter Einhaltung der vorgeschriebenen Regeln jede öffentliche Freiluftsportanlage wieder genutzt werden. „Hierzu bedarf es keine separate Freigabe von unserer Seite“, sagt Sportamtsleiterin Daniela Klein. Bei allen anderen Freiluftsportanlagen sei die Situation jedoch eine andere, da diese nur vom Betreiber selbst wieder freigegeben werden dürften.

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Im Fall der Calisthenics-Anlage auf dem Gelände des LAC Degerloch ist die Lage etwas verzwickter. Diese ist laut Klein zwar eine Vereinssportanlage, darf aber auch öffentlich genutzt werden. Armin Freudenberger, der 1. Vorsitzende des Vereins, würde die Benutzung der Trainingsstätte daher gerne ausschließlich Vereinsmitgliedern gestatten – wohlwissend, dass dies nur schwer zu überwachen wäre. Aktuell ist den Calisthenics-Sportlern das Trainieren in Degerloch daher noch untersagt. „Wir stehen mit dem Sportamt seit Ende vergangener Woche in Kontakt“, sagt Freudenberger.

Trainingsbetrieb mit angezogener Handbremse

Etwas besser ergeht es den Leichtathleten des LAC, seit Montag darf zumindest in Kleingruppen wieder trainiert werden. Pro 1000 Quadratmeter ist es zulässig, dass bis zu vier Sportler mit einem Trainer arbeiten. „Das Stadion hat samt Tartanbahn eine Fläche zwischen 7000 und 8000 Quadratmetern. Weil die Gruppen untereinander aber auch noch 30 Meter Abstand halten müssen, dürfen nur fünf Gruppen zeitgleich trainieren“, erklärt Freudenberger, der erleichtert ist, dass die Athleten überhaupt wieder ihrem Sport nachgehen dürfen.

Auch Sandra Vischer, die 1. Vorsitzende und Übungsleiterin beim Verein der Hundefreunde in Stuttgart-Vaihingen, ist „froh, dass es wieder losgeht“ – wenn auch zunächst nur in abgespeckter Form und unter starken Einschränkungen. Ab Sonntag nimmt der Hundesport-Verein, der in diesem Jahr sein 100-jähriges Bestehen feiert, den Trainingsbetrieb wieder auf. „Die Anmeldungen halten sich allerdings noch in Grenzen“, sagt Vischer, die normalerweise Gruppen mit bis zu 15 Personen anleitet, in nächster Zeit aber nicht mehr als vier Hundehalter samt Tier gleichzeitig betreuen darf. „Im Moment haben wir noch keine Vorstellung, wie das Training unter den ganzen Vorgaben sein wird. Deshalb warten wir jetzt einfach mal ab.“

Verwarnungen bei Regelverstößen

Anders als der Hundetrainingsplatz in Vaihingen bleiben Schwimm- und Freibader weiterhin geschlossen. „Soweit Wassersport auf dem Neckar erlaubt ist, darf dieser unter Beachtung der geltenden Corona-Regelungen stattfinden“, teilte das Ordnungsamt mit. Auch öffentliche Basketballplätze, Skateanlagen, Bolzplätze oder Tischtennisplatten dürften grundsätzlich wieder genutzt werden – sofern eben die Einhaltung genannter Regeln gewährleistet ist.

Sportamtsleiterin Daniela Klein appelliert an dieser Stelle an die Vernunft der Sportler: „Wir können natürlich nicht jede Sportstätte rund um die Uhr überwachen. Aber jedem sollte klar sein, dass die Regeln gelten.“ Zudem würde die Polizei durchaus Kontrollen durchführen und gegebenenfalls auch Verwarnungen aussprechen.