E-Zigaretten erfreuen sich seit einigen Jahren wachsender Beliebtheit. Foto: picture alliance/dpa/Fabian Strauch

Bislang unterliegt ältere Ware noch nicht der Besteuerung, doch Mitte Februar endet diese Übergangsfrist

Ab 13. Februar dürfen Flüssigkeiten, die zum Verdampfen in E-Zigaretten bestimmt sind, nicht mehr unversteuert verkauft werden. „Jeder Behälter für Liquids muss dann eine Steuerbanderole tragen“, erklärt der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE). Zwar wurde die Steuerpflicht für Liquids schon am 1. Juli eingeführt, ältere Ware kann derzeit aber noch unversteuert verkauft werden. Damit ist es Mitte Februar vorbei.

Für fertig gemixte Liquids, auch solche ohne Nikotin, greift dann stets der Steuertarif von 16 Cent pro Milliliter. 2024 soll er auf 20 Cent erhöht werden, 2025 auf 26 Cent und 2026 auf 32 Cent. Das sieht das Gesetz zur Modernisierung der Tabaksteuer von 2021 vor. Bis Mitte 2022 wurde auf Liquids nur die Umsatzsteuer fällig.

Verfassungsbeschwerde eingelegt

Das Bündnis für tabakfreien Genuss, ein Zusammenschluss von Unternehmen aus der E-Zigarettenbranche, erhob im vergangenen Jahr Verfassungsbeschwerde gegen die neue Steuer. „E-Zigaretten haben ein viel geringeres Schadenspotenzial als Tabakzigaretten und werden nun trotzdem steuerlich gleichgesetzt – das ist unverhältnismäßig und falsch“, argumentierte damals der Vorsitzende des Bündnisses, Dustin Dahlmann.