Limburgs Bischof Tebartz-van Elst steht mit dem Rücken zur Wand: Nicht nur wegen seiner millionenschweren Residenz steht er in der Kritik, jetzt hat auch eine falsche Aussage unter Eid ein juristisches Nachspiel.

Limburg/Hamburg - Die Staatsanwaltschaft hat gegen den umstrittenen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst einen Strafbefehl beantragt. Ihm werden in zwei Fällen falsche eidesstattliche Erklärungen zu einem Flug nach Indien vorgeworfen, wie die Hamburger Ermittlungsbehörde am Donnerstag mitteilte. Der Bischof steht seit Monaten in der Kritik, weil die Kosten für seine Residenz in Limburg um ein Vielfaches höher ausfallen als veranschlagt. Zudem ist Tebartz-van Elst wegen seines autoritären Führungsstils umstritten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Bischof vor, falsche Versicherungen an Eides statt vor dem Landgericht Hamburg abgegeben zu haben. Damit droht dem umstrittenen Geistlichen eine Geldstrafe. Das Hamburger Amtsgericht prüfe derzeit den bereits am 25. September eingereichten Antrag, hieß es. Beim Limburger Bistum war zunächst niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.

Der Fall ist kompliziert. Der Bischof ist gegen das Magazin „Spiegel“ vor dem Landgericht in zwei Zivilverfahren vorgegangen. Ihm wird vorgeworfen, dabei von ihm unterzeichnete Eidesstattliche Erklärungen eingereicht zu haben, die nach Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen falsch sind.

Es geht um Aussagen gegenüber einem Journalisten

Dabei geht es um die Klasse, in der er geflogen ist, und Aussagen von ihm gegenüber einem für den „Spiegel“ tätigen Journalisten dazu. In seinen Erklärungen habe der Bischof unter anderem gesagt, es habe keine erneute Rückfrage des Reporters „Aber Sie sind doch erster Klasse geflogen?“ gegeben, und er habe darauf auch nicht die Antwort „Business-Klasse sind wir geflogen“ gegeben.

Nicht nur aus der Justiz bekommt der Bischof Gegenwind, auch im eigenen Bistum wird der 53-Jährige vor allem wegen der Kostenexplosion für den Neubau seiner Residenz angegriffen. Schwere Vorwürfe hatte der Bischof unter anderem vom Vermögensverwaltungsrat einstecken müssen. Dieser soll die Finanzen des Bischöflichen Stuhls überwachen.

Er verstehe, dass man bei der hohen Summe von 31 Millionen Euro erschrecke, sagte der katholische Bischof der „Bild“-Zeitung. „Aber dahinter stehen zehn einzelne Bauprojekte. Man muss viele Details kennen, etwa die Auflagen des Denkmalschutzes.“ Der hessische Denkmalschutz bestreitet allerdings, Auflagen gemacht zu haben.

Den Vorwurf des verschwenderischen Umgangs mit Kirchenmitteln wies Tebartz-van Elst in dem Interview zurück. „Wer mich kennt, weiß, dass ich keinen pompösen Lebensstil brauche“, sagte er. Der Architekt des Baus, Stefan Dreier, sagte jedoch dem Radiosender HR-Info, extravagante Wünsche des Bischofs hätten die Kosten nach oben getrieben.