Bauen, bauen, bauen: 2000 neue Wohnungen sollen in L.-E. bis 2030 entstehen – sowie 1000 als Ersatz für vorhandene, in die Jahre gekommene Wohnhäuser. Foto: dpa

Es wird immer schwieriger, auf der Filderebene ein bezahlbares Zuhause zu finden. Die Stadt Leinfelden-Echterdingen hat nun einen Plan, wie sie diesem Engpass begegnen will – nämlich mit Tausenden neuen Wohnungen. Doch das ist nicht alles.

L.-E. - Die Stadt Leinfelden-Echterdingen will sich des Wohnraummangels annehmen. „Aufgrund der hohen Preise und des fehlenden Wohnraums erhält ein großer Teil der Bevölkerung keinen oder nur einen eingeschränkten Zugang zum Wohnungsmarkt“, schreibt Oberbürgermeister Roland Klenk in der Sitzungsvorlage zum sogenannten „Handlungsprogramm Wohnen“, das am heutigen Dienstag im Gemeinderat besprochen und verabschiedet werden soll. Betroffen seien „zunehmend Haushalte mit mittlerem Einkommen sowie einkommensschwache Haushalte“.

„Flexibles und machbares Konzept“

Philipp Schwarz, der Leiter des städtischen Planungsamts, erklärt: „Wir wollten den Wohnraummangel konzeptionell angehen.“ Darum hat sich die Stadt zum ersten Mal konkrete Zahlen als Vorgabe gesetzt: Bis 2030 sollen 3000 Wohnungen errichtet werden – 2000 Neubauten, und 1000 als Ersatz für vorhandene, marode Wohnungen. Dabei soll der Anteil von öffentlich geförderten Wohnungen in L.-E. bis 2030 auf vier Prozent steigen, das entspricht 835 Wohnungen. Dazu müssten 635 geförderte Wohnungen neu gebaut werden. Diese sollen sowohl im Außen- wie auch Innenbereich der Stadt entstehen. Für den Bau von Wohnungen sollen künftig Vergabekriterien gelten: Ist die Stadt Eigentümerin des Baulands, dann müssen die Neubauten aus 30 Prozent gefördertem Wohnungsbau, zehn Prozent preisgünstigem Wohnungsbau zur Miete und zehn Prozent preisgünstigem Wohnungsbau als Eigentum bestehen. Die übrigen 50 Prozent sind preislich nicht gebunden.

Bei einem Grundstück in privatem Eigentum sollen 60 Prozent der neuen Wohnungen nicht gebunden sein, 20 Prozent sozialer Wohnungsbau, und wiederum jeweils zehn Prozent für preisgünstige Wohnungen zur Miete oder als Eigentum. Diese Bindungen laufen ab Erstbezug der Wohnungen auf 30 Jahre.

„Wir wollten ein flexibles und machbares Konzept, das reagieren kann“, erklärt Philipp Schwarz weiter. Dazu gehört auch, dass die Stadtverwaltung sich im vergangenen Herbst zu einem Runden Tisch mit Vertretern lokaler Wohnbauträger sowie Wohnungsmarktexperten getroffen hat. Das soll auch künftig so bleiben, alle zwei Jahre will man eine Evaluation durchführen, um zu sehen, ob sich alles so entwickelt wie gedacht. Auch erneute Treffen mit den lokalen Unternehmen in der Wohnungswirtschaft sollen dazugehören. „In der Zukunft soll durch eine periodische Evaluation der Wohnungsnachfrage und des Wohnkosteniveaus verhindert werden, dass es in Zukunft wieder zu derart massiven Fehlbedarfen kommt“, schreibt OB Klenk in der Sitzungsvorlage. Im „Handlungsprogramm Wohnen“ werden laut Philipp Schwarz die Aspekte umgesetzt, die bereits im Flächennutzungsplan und im Bauland-Entwicklungsmodell festgeschrieben sind.

Die Stadt will erheben, wie viele Wohnungen zweckentfremdet werden

Das Programm sieht auch Schwellenwerte und Ausnahmen von den Vorgaben vor: Für private Vorhaben gibt es etwa einen Schwellenwert von 0,5 Hektar oder 30 Wohneinheiten, ab dem die Vergabekriterien greifen. Liegt das Vorhaben darunter, wird projektbezogen abgewogen, welche Anteile sinnvoll wären. Hintergrund für diese Schwellenwerte sei, „dass das Ziel Wohnraum zu schaffen, angemessen bleibt und nicht durch zu hohe Auflagen bei kleineren, in der Regel innerörtlichen,...Wohnungsbauvorhaben konterkariert wird“, schreibt Roland Klenk.

Auch über eine Satzung gegen Zweckentfremdung wird nachgedacht. Zweckentfremdung heißt, dass Wohnraum nicht langfristig vermietet wird, sondern als Ferienwohnung für Messebesucher oder Touristen. „Zweckentfremdung ist in vielen Städten mit Touristen ein Thema“, sagt Philipp Schwarz. „Es ist naheliegend, dass auch wir ein Auge drauf haben.“ Bevor ein Gesetz dazu erarbeitet wird, möchte die Stadt zunächst feststellen lassen, wie viele Wohnungen in L.-E. zweckentfremdet werden. Auch hier muss der Gemeinderat zunächst zustimmen.