Mit einem Reifen auf dem Gehweg – so stellen viele Autofahrer nahe der Echterdinger S-Bahn-Station ihr Fahrzeug ab. Foto: Natalie Kanter

Autofahrer parken an der Filderbahnstraße in Leinfelden-Echterdingen gerne mal auf dem Bürgersteig – das gefällt nicht jedem. Was macht die Stadt dagegen? Hier gehen die Meinungen auseinander.

Echterdingen -

Echterdingen - Dieses Verhalten „ist rücksichtlos, das darf nicht sein“, lautet das Urteil eines Mannes aus Leinfelden-Echterdingen, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will. Immer dann, wenn er eine Verwandte besucht und zuvor mit seinem Auto in Echterdingen durch die Filderbahnstraße und die Burgstraße fährt, kann er Leute beobachten, die ihr Fahrzeug auf dem Bürgersteig abstellen.

Alte Menschen, die wie seine Verwandte mit dem Rollator unterwegs sind, müssten dann auf die Straße ausweichen, was Taxifahrern wiederum nicht gefällt, sagt er. Zum Verständnis: Diese warten wenige Meter entfernt an der Echterdinger S-Bahnstation auf Fahrgäste. „Die alte Dame wurde von den Taxifahrern bereits übelst beschimpft und gefragt, was sie mit dem Rollator auf der Straße zu suchen haben“, erzählt der Mann unserer Zeitung.

Die Stadt unternimmt das, was rechtlich notwendig ist

Seinen Aussagen nach dulde die Stadt das Parken auf dem Gehweg an der Filderbahnstraße, damit jene Autofahrer, welche auf der gegenüberliegenden Straßenseite ihr Auto senkrecht zu den Bahngleisen geparkt haben, besser aus ihrem Stellplatz fahren können. Laut Jutta Rößler, der Vizeleiterin des städtischen Ordnungsamtes, sieht die Sache allerdings etwas anders aus. „Wir tun das, was rechtlich notwendig ist“, sagt sie. Und ergänzt: „Die Kollegen der Parkraumüberwachung sind draußen und haben auch ein besonderes Augenmerk auf die Filderbahnstraße.“

Dieses Eck von Echterdingen sei schon immer ein neuralgischer Punkt gewesen. Das neue Parkkonzept der Stadt werde an dieser Situation wenig ändern. Bekanntlich setzt die Kommune das Konzept vom 1. April an zunächst im Ortsteil Oberaichen um, die neuen Parkregeln werden zu einem späteren Zeitpunkt aber auch in Echterdingen gelten.

Allerdings müsse die Stadt nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit handeln. „Es ist immer zunächst der Einzelfall zu betrachten“, erklärt Jutta Rößler. Wenn also ein Autofahrer sein Fahrzeug an der Filderbahnstraße mit einem Reifen auf den Gehweg stellt, weil er meint, dass die Senkrechtparker gegenüber so mehr Platz haben, um aus ihren Buchten rangieren zu können, dann sei das zwar ein Parkverstoß, die Stadt müsse deshalb aber nicht zwingend eine gebührenpflichtige Verwarnung ausstellen. Zumal der Gehweg an dieser Stelle dann immer noch breit genug sei, damit dort auch Menschen mit Rollator vorbeikommen.