Das Lehrschwimmbecken soll abgerissen werden. Dagegen wehrt sich eine Bürgerinitiative. Foto: factum/Archiv

Mit der knappen Mehrheit von einer Stimme erklärt das Gremium die Initiative zur Erhaltung des Lehrschwimmbads für unzulässig. Die Bürgerinitiative kündigt an, Widerspruch einzulegen und notfalls vor Gericht zu ziehen.

Asperg - Am Ende gab das Votum von Bürgermeister Ulrich Storer den Ausschlag: Mit neun gegen acht Stimmen lehnte der Gemeinderat in Asperg das Bürgerbegehren ab, das sich für die Erhaltung des Lehrschwimmbads einsetzt. Damit ist vorläufig ein Schlussstrich unter eine Debatte gesetzt, die sich jahrelang zog und die auch am Dienstagabend hitzig geführt wurde. Zur Gemeinderatssitzung waren knapp 60 Bürger und Mitglieder des Schwimmvereins und der DLRG gekommen, um ihrem Unmut über die absehbare Entscheidung Luft zu machen.

Denn durch die Zusammensetzung des Gremiums war das Ergebnis bereits vor der Abstimmung absehbar: Eine Mehrheit aus Stadträten von CDU und Grünen, die sich bislang auch schon für die Abschaffung des Stadtbads eingesetzt hatten, würde das Bürgerbegehren ablehnen – und somit verhindern, dass ein Bürgerentscheid eingeleitet wird. Dabei hätten die Bewohner Aspergs darüber abstimmen können, ob sie das Lehrschwimmbecken erhalten wollen oder nicht. Dass es mit neun zu acht Stimmen dann derart knapp wird, war der Tatsache geschuldet, dass je ein Stadtrat von Grünen und CDU abwesend waren.

Bürgerinitiative übt Kritik an der Stadtverwaltung

Die Bürgerinitiative „Rettet das Bädle“ hatte zuvor eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, in der sie sich für die „Erhaltung des ganzjährigen Schwimmens vor Ort in Asperg“ einsetzt. Das betreffe den Schulsport, Anfängerschwimmkurse der Schwimmabteilung des TSV, die Rettungsschwimmausbildung der DLRG und generell die Lebensqualität in der Stadt.

Des Weiteren übte die Initiative Kritik an der Stadt. Diese habe es über Jahre versäumt, ein nachhaltiges Konzept für die Erhaltung der Asperger Sportstätten zu erarbeiten. Stattdessen habe man „den Zahn der Zeit weiter nagen lassen“ und begründe nun mit eigenen Versäumnissen den Abriss der Lehrschwimmhalle.

SPD und Freie Wähler sind anderer Meinung

In der Asperger Gemeinderatssitzung führte der Anwalt Hans Büchner am Dienstag aus, warum er und sein Kollege Felix Rauscher in einem Gutachten zu dem Schluss gekommen waren, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist: Man habe Defizite bei Vorschlägen zur Kostendeckung und zur Finanzierung festgestellt. Deswegen müsse der Gemeinderat das Bürgerbegehren ablehnen. Dabei handele es sich um eine „reine Rechtsfrage“ und nicht um eine kommunalpolitische Frage.

„Wir sind da durchaus anderer Meinung“, sagte Martin Rost von den Freien Wählern. Sein Fraktionsvorsitzender Günter Pfersich legte nach: „Die großen Verlierer heute Abend sind sowieso die Bürger.“ Wer ein Bürgerbegehren erfolgreich durch das Gremium bringen wolle, müsse wohl schon Jurist, Architekt oder Professor sein. Man solle das Gutachten durch ein anderes Gutachten prüfen lassen. Hubert Kohl (SPD) befürchtete, „dass durch das Gutachten das Vertrauen der Bürger in die Verwaltung gänzlich zerstört wird“. Wer immer höhere rechtliche Hürden aufstelle, verhindere die politisch gewollte Bürgerbeteiligung. Kohl sah in dem Rechtsgutachten lediglich eine unverbindliche „Entscheidungshilfe“ und widersprach der Auffassung der Verwaltung, dass die Stadträte bei der Abstimmung keinen Ermessensspielraum haben. Die Beiträge von Rost, Pfersich und Kohl wurden von den anwesenden Bürgern lautstark mit Applaus goutiert.

Bürgerinitiative kündigt Widerspruch an

Der Anwalt Hans Büchner musste sich auch gegen den Vorwurf wehren, sein Gutachten sei von der Stadt bezahlt und demnach auch in deren Interesse ausgefallen. „Wenn wir bei der Überprüfung zum Ergebnis gekommen wären, dass die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, hätten wir das so auch gesagt“, sagte Büchner. In einem Rechtsstaat gebe es keine „postfaktischen Ergebnisse“.

Die Bürgerinitiative hat angekündigt, Widerspruch beim Landratsamt in Ludwigsburg einzulegen. Nur dürfte das nicht viel nützen, denn dort ist man derselben Auffassung wie in der Stadtverwaltung. „Unser Anwalt prüft derzeit das Gutachten und unsere Chancen eines Klagewegs“, sagte Ottmar Breckel, ein Sprecher der Bürgerinitiative. In diesem Fall würde die Causa Lehrschwimmbecken vor das Verwaltungsgericht kommen.