Kein Kinderspiel: Bußgelder für leer stehende Wohnungen könnten vor Gericht angefochten werden. Foto: imago/Westend61

Stuttgart hat es, Freiburg hat es – und auch Ingersheim: ein Verbot, Wohnraum für andere Zwecke zu nutzen. Hausbesitzern, die ihre Immobilien zu lange leer stehen lassen, droht ein hohes Bußgeld. Die ersten Bescheide werden Ende Mai verschickt.

Ingersheim - Schon lange sind sie den Ingersheimern ein Dorn im Auge: acht seit Jahren leer stehende Neubauten, die noch nie bezogen wurden. Anwohner ärgern sich über diese „Gespensterhäuser“. Sie alle gehören einer Frau, die für niemanden zu sprechen ist. Die Gemeinde war lange rat- und hilflos. Während in Berlin mittlerweile Forderungen nach Enteignungen von Wohngesellschaften lauter werden und der Juso-Vorsitzende Kevin Kühnert Immobilienbesitz beschränken möchte, setzt Ingersheim auf einen vom Land im Jahr 2013 geschaffenen Rechtsrahmen: dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz.

„Es kann nicht sein, dass man sich alles gefallen lassen muss“, sagt der Bürgermeister Volker Godel (FDP) zur Situation. Mit den „Gespensterhäusern“ soll bald Schluss sein. Im vergangenen Oktober stimmte der Gemeinderat mit großer Mehrheit für ein Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum. Die knapp 6000 Einwohner zählende Gemeinde ist damit die erste Kommune im Landkreis, die es großen Städten wie Stuttgart, Freiburg oder Tübingen gleichtut und Hausbesitzer bestraft, die ihre Wohnungen ohne triftigen Grund länger als sechs Monate leer stehen lassen oder die Wohnungen baulich so verändern, dass sie nicht mehr bewohnbar sind. Sie müssen dann mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro rechnen. Die ersten Bußgeldbescheide dürften Ende Mai verschickt werden.

Das Verbot hat in Freiburg eine Abschreckungswirkung

Dass das Zweckentfremdungsverbot ein „heißes Eisen“ ist, weiß Godel. Als Liberaler findet er das Instrument „schwierig“. Inwiefern das Verbot und die Bußgelder durchsetzbar sind, werde sich zeigen müssen. Dabei geht es mitnichten nur um die acht „Gespensterhäuser“ – die seien nur die „Spitze des Eisbergs“.

Die erste Kommune in Baden-Württemberg, die ein Zweckentfremdungsverbot eingeführt hatte, war Freiburg. Innerhalb von vier Jahren gingen 263 Anzeigen zur Zweckentfremdung bei der Stadt ein. In 43 Fällen wurde Wohnraum wieder dem allgemeinen Wohnungsmarkt zugeführt. Das Verbot stabilisiere den bestehenden Markt, sagt die Stadtsprecherin Martina Schickle. Wer beispielsweise Wohnungen zu Büros umbauen möchte, muss Ersatzwohnraum schaffen. Zudem sei das Verbot ein „starkes politisches Signal in einer Wohnraummangelsituation“ und entfalte eine Abschreckungswirkung.

Haus und Grund sieht das Verbot kritisch

Auch in Stuttgart ist man zufrieden mit dem Instrument. Mehr als 60 Wohnungen habe man seit Inkrafttreten Ende 2015 wieder in den Markt bringen können, sagt der Stadtsprecher Sven Matis. Die verhängten Bußgelder sind dabei mit insgesamt 2400 Euro gering ausgefallen – viele Hausbesitzer hätten sich einsichtig gezeigt. „Es ging nie darum, zu sanktionieren, sondern darum, zu beraten, wie Wohnraum geschaffen werden kann.“

Ottmar Wernicke, der Geschäftsführer von Haus und Grund Württemberg, sieht das anders: die Wirkung der Verbote sei gering, daher seien solche erlassenen Satzungen eher „Aktionismus“. Generell sei es „töricht, eine Wohnung leer stehen zu lassen“, insofern gebe es an dieser Stelle bei der Suche nach mehr Wohnraum nicht viel zu finden – mit einer Ausnahme: Zweifamilienhäuser aus den Siebzigern hätten häufig eine Einliegerwohnung, die räumlich nicht getrennt ist vom Rest des Hauses. Vor allem ältere Personen wollten diese nicht vermieten, weil sie die Wohnung für eine spätere eventuelle Pflegekraft vorhalten wollten. Hier sollte man Verständnis zeigen, so Wernicke.

Keinesfalls gehe es bei der Satzung darum, Hausbesitzer zu enteignen, betont Ingersheims Bürgermeister Godel. „Wir wollen Leute zu einem bestimmten Verhalten bewegen.“ Ob die Hausbesitzer dabei mitmachen, wird sich laut Godel noch zeigen müssen: „Es kann auch sein, dass man da relativ schnell vor Gericht landet.“