Andreas Kalbitz soll die AfD nach ARD-Informationen wieder verlassen. Foto: dpa/Soeren Stache

Der Machtkampf in der AfD geht weiter: Nach dem Rauswurf von Andreas Kalbitz folgte die Aufhebung dieses Beschlusses durch ein Gericht. Nun wird das nächste Kapitel in diesem Fall aufgeschlagen.

Berlin/Potsdam - Der Brandenburger AfD-Politiker Andreas Kalbitz soll die Partei nach ARD-Informationen vorerst wieder verlassen. Das habe das parteiinterne Bundesschiedsgericht in einem Eilverfahren entschieden, berichtete die ARD am Donnerstag unter Berufung auf Parteikreise und Kreise des Schiedsgerichts. Das Hauptsacheverfahren stehe noch aus. Dem Bericht zufolge stimmten sieben Mitglieder des Parteigerichts für den vorläufigen Ausschluss, bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme.

Ein AfD-Sprecher bestätigte die Entscheidung am Donnerstag auf Anfrage zunächst nicht. Kalbitz selbst erklärte, dass ihm die Eil-Entscheidung noch nicht zugegangen sei. Sie solle nach seinem Kenntnisstand erst am Freitag ausgefertigt werden. „Sollte dem aber so sein, muss ich sagen, dass das langsam zu einer Kamikaze-Aktion wird - allerdings nicht von meiner Seite“, meinte Kalbitz.

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Der Brandenburger AfD-Landeschef war vom Bundesvorstand aus der Partei geworfen worden. Das Landgericht Berlin hatte diesen Beschluss am vergangenen Freitag aber für unzulässig erklärt, nachdem Kalbitz einen Eilantrag gestellt hatte. Dem Urteil zufolge ist Kalbitz bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Hauptsacheverfahrens wieder Parteimitglied und Mitglied des Bundesvorstands, der am Freitag tagt.

Zerreißprobe für die AfD

Ob er daran teilnehme, könne er erst nach Beratung mit seinen Anwälten entscheiden, erklärte Kalbitz. „Ich werde aber sicherlich keine Bilder produzieren, dass ich da vergebens an der Tür rüttele.“ Kalbitz verwies aber darauf, dass der AfD bei Zuwiderhandlungen gegen das Urteil des Landgerichts ein hohes Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro drohe.

Kalbitz war einer der Wortführer des rechtsnationalen „Flügels“ um den Thüringer AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke. Die AfD-interne Gruppierung hatte sich inzwischen aufgelöst. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte den „Flügel“ im März als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft.

Der Fall Kalbitz ist für die AfD zu einer schweren Zerreißprobe geworden. Bei einem AfD-Bundeskonvent konnte Co-Parteichef Jörg Meuthen am Wochenende zwar eine Mehrheit hinter sich versammeln, die Kritik an ihm war aber nicht zu überhören. Meuthen hatte den Rauswurf Kalbitz mit vorangetrieben. In einem Antrag auf dem Bundeskonvent wurden Meuthen „unverantwortliche Spaltungsversuche“ vorgeworfen und personelle Konsequenzen gefordert. Dieser erhielt aber keine Mehrheit.

Als Grund für die Aufhebung der Mitgliedschaft von Kalbitz hatte der Bundesvorstand angegeben, dieser habe bei seinem Eintritt in die Partei eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den Republikanern nicht angegeben. Kalbitz hatte stets betont, er sei nicht HDJ-Mitglied gewesen.

Kalbitz habe „verfestigte rechtsextreme Vergangenheit“

Meuthen sprach von Erkenntnissen, dass Kalbitz eine „verfestigte rechtsextreme Vergangenheit“ habe, von der sich dieser nie distanziert habe. Meuthen erhielt auch aus der Führung der Partei Kritik an seinem Vorgehen gegen Kalbitz. So sprach etwa der AfD-Ehrenvorsitzende und Bundestagsfraktionschef Alexander Gauland „‎regelrechten Zersetzungstendenzen in der Partei“, die er mit Sorge beobachte. Auch Meuthens Co-Parteichef Tino Chrupalla hatte gegen eine Aberkennung von Kalbitz Mitgliedschaft gestimmt.

Die Vorsitzende des Parteischiedsgerichts, Ines Oppel, wollte sich zu einer möglichen Entscheidung nicht äußern. Bis die betroffenen Parteien informiert seien, sei sie zur Verschwiegenheit verpflichtet, betonte Oppel. Sie wollte auch nicht sagen, ob es bereits eine Entscheidung gegeben habe. „Sie können aber davon ausgehen, dass die Parteien in Bälde informiert werden und dann können Sie ja die fragen.“ Die Information der Parteien erfolge vorab per E-Mail und dann mit Einschreiben.