Vorkämpfer für den Tierschutz: Hermann Maier, genannt der Rinderflüsterer von Balingen. Foto: fk

Es geht längst nicht mehr nur um die Kennzeichnung von Rindern. Der Widerstand des Balinger Landwirts Hermann Maier gegen EU-Vorschriften zeigt Wirkung und wird grundsätzlich.

Stuttgart/Balingen - Der Fall des so genannten „Rinderflüsterers“ von Balingen (Zollernalbkreis) zieht Kreise. Nach Informationen der Stuttgarter Nachrichten wurde in dem Vorgang um den Balinger Landwirt Hermann Maier jetzt der zuständige EU-Landwirtschaftskommissar Dacian Ciolos eingeschaltet. Landwirt Maier weigert sich, die 270 Tiere seiner Herde wie von der EU vorgeschrieben mit jeweils zwei Ohrmarken zu kennzeichnen. „Ich will wissen, ob es für ihn eine Ausnahmegenehmigung von den geltenden Richtlinien geben kann“, sagte die CDU-Europaabgeordnete Elisabeth Jeggle den Stuttgarter Nachrichten und bestätigte ein entsprechendes Schreiben an EU-Kommissar Ciolos.

Die Kennzeichnung von Rindern mit Marken an beiden Ohren war einst als Konsequenz aus der europaweiten BSE-Krise eingeführt worden, um im Fall von Tierseuchen schneller feststellen zu können, woher die Tiere kommen. Doch Maier lehnt diese Form der Kennzeichnung aus Tierschutzgründen ab, weil sich die Rinder auf der Weide immer wieder ungewollt am Gestrüpp die Ohrmarke abreißen und man diese den Tieren dann unter großen Schmerzen stets neu einstanzen müsse. Maier kennzeichnet die Rinder stattdessen mit einem hoch modernen Mikrochip, auf dem alle Daten festgehalten sind und der neben dem Schwanz einmalig eingespritzt wird.

Ultimatum im Ohrmarkenstreit abgelaufen

Doch diese Verfahrensweise, genehmigt vom zuständigen Landratsamt Balingen, wird nun nicht mehr geduldet. Das Regierungspräsidium Tübingen hatte zuletzt nach Rücksprache mit Landwirtschaftsminister Alexander Bonde (Grüne) dem Landratsamt ein Ultimatum gestellt, die Genehmigung für Maier zurückzunehmen. Das Ultimatum ist verstrichen, und der Balinger Landrat und CDU-Landtagsabgeordnete Günther-Martin Pauli bleibt bei seiner Linie. „Ein vernünftiger Grund, Ohrmarken anstatt Mikrochips zu benutzen, ist nicht erkennbar“, teilte er jetzt dem Tübinger Regierungspräsidenten Hermann Strampfer mit. Im übrigen sei die EU-Verordnung vom Jahr 2000, wonach Tiere mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet müssen, „technisch überholt“. Doch die Aufsichtsbehörde will nun durchgreifen. „Wir prüfen derzeit in enger Abstimmung mit der Landesregierung, wie wir die geltende Rechtslage wieder herstellen können“, sagte am Mittwoch ein Sprecher des Regierungspräsidiums den Stuttgarter Nachrichten. Sobald die Prüfung abgeschlossen sei, würden „entsprechende Schritte eingeleitet“. Die Europaabgeordnete Jeggle appellierte am Mittwoch an alle Beteiligten, Ruhe zu bewahren und eine Antwort von EU-Kommissar Ciolos „erst einmal abzuwarten“.