Beim Unkrautvernichter Glyphosat ist sich die Bundesregierung einig: der Ausstieg wird eingeleitet. Foto: dpa

Kein Verbot, aber Zulassungsbeschränkungen: Für das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat will die Bundesregierung den Abschied einleiten. Im Südwesten löst das ein positives Echo aus.

Stuttgart - Kein Verbot in Deutschland, aber Zulassungsbeschränkungen für den Einsatz des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat: Das ist die Linie, auf die sich Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) geeinigt haben, wie am Montag aus Berlin verlautete. Dem Koalitionsvertrag, wonach die Anwendung von Glyphosat „so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden“ sei, soll damit genüge getan werden. Zuvor hatte ein Interview Klöckners für Aufsehen gesorgt, in dem sie Skepsis gegenüber einem nationalen Verbot von Glyphosat – wie es Österreich kennt – formuliert und auf rechtliche Bedenken hingewiesen hatte. Ein Verbot sei nur auf europäischer Ebene möglich, sagte Klöckner.

Ein neuer Krach will die große Koalition vermeiden

Die EU aber hat 2017 das Pflanzengift für weitere fünf Jahre zugelassen. Dass dafür die deutsche Zustimmung vom damaligen Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) erfolgte gegen den Willen von Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD), hatte für Krach in der großen Koalition gesorgt. Eine Neuauflage des Streits soll jetzt vermieden werden. Ein Sprecher des Umweltministeriums bestätigte am Montag den Schulterschluss mit der Agarministerin: „Ein Verbot des Wirkstoffes würden wir nur auf europäischer Ebene hinbekommen“. Man habe sich auf eine Minderungsstrategie geeinigt. Wie die aussieht, will Klöckner in den nächsten Tagen erläutern.

In Baden-Württemberg hat die Glyphosat-Strategie ein positives Echo ausgelöst: „Ein Komplettverbot wäre schöner, aber es ist gut, dass Bewegung in die Sache kommt“, sagte Johannes Enssle, Landesvorsitzender des Naturschutzbundes (Nabu). Marco Eberle vom Landesbauernverband in Stuttgart sagte, dass ein Verbot von Glyphosat auch gar nicht gerechtfertigt sei. „Aber wir können über Minderungsstrategien sprechen. Es gibt da Möglichkeiten, wenn die Gesellschaft das wünscht." Ein Beispiel sei die sogenannte Sikkation, die künstliche Abreifung von Getreide kurz vor der Ernte durch Glyphosatprodukte, sie geschehe ohnehin „nur im Notfall“. Alternativen zu Glyphosat – etwa das Umpflügen – seien je nach Standort sehr verschieden. Auf Erosionsflächen seien sie schwierig.

Privatgärtner könnten Unkraut auch jäten, sagt Minister Hauk

Auch der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) hält „Einschränkungen“ bei der Pflanzenschutzmittelzulassung jetzt für möglich: Auch er nennt hier das Beispiel Sikkation sowie die Abgabe von Glyphosat an Privatleute ohne Sachkundenachweis. „Der Privatgärtner kann Unkraut auch jäten“, sagt Hauk. Es gebe aber einige Gebiete, wo Glyphosat unverzichtbar sei, etwa im Weinbau.

Glyphosat war 2015 von der WHO als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft worden, die europäische Lebensmittelagentur sowie das Bundesinstitut für Risikobewertung sehen dafür aber keine Belege.