Viele Fragen sind noch offen Foto: dpa

Vor dem Untersuchungsausschuss haben zwei Zeugen behauptet, keine Kontakte zum engeren NSU-Umfeld gehabt zu haben. Dokumente legen nahe, dass sie gelogen haben.

Stuttgart - Der NSU-Untersuchungsausschuss im Landtag stellt Strafanzeige wegen falscher uneidlicher Aussage gegen zwei Zeugen aus der rechtsextremen Szene. „Wir werden das auch weiterhin konsequent machen“, kündigt der Ausschuss-Vorsitzende Wolfgang Drexler an.

Die Parlamentarier sind überzeugt, dass der 41-jährige Rico H. vor dem Gremium im September nicht die Wahrheit sagte. Es geht um das Verhältnis des Daimler-Arbeiters aus Winnenden zum Sachsen Jan Werner, gegen den die Bundesanwaltschaft wegen möglicher Waffenbeschaffung für den NSU ermittelt. Vor dem Ausschuss hatte H. eingeräumt, Werner seit Längerem zu kennen. Auf mehrere Nachfragen hin bestritt er aber, Jahre vor dem Auffliegen des NSU eine Besuchserlaubnis für Werner im Gefängnis beantragt zu haben. „Ich weiß gar nicht, wo der überall saß“, sagte H. Der handschriftlich unterschriebene Antrag auf Genehmigung eines Besuches liegt dieser Zeitung vor. „Vielen Dank für Ihre Bemühungen!“ schrieb H. damals an die Richterin beim Bundesgerichtshof. Mit einem Beschluss vom 17. Januar 2002 erhielt er die Genehmigung, Werner in der JVA Oldenburg zu besuchen.

Geldstrafe gegen NPD-Funktionär wegen Falschaussage

Auch Sylvia F. soll den Ausschuss angelogen haben. Von Erolzheim bei Biberach aus stand die 47-Jährige 1997 in Briefkontakt mit dem späteren NSU-Terroristen Uwe Mundlos. Vor dem Ausschuss relativierte F. ihr Engagement in rechtsextremen Gruppen. An den Szene-Heften „Sonnenrad“ und „Der Weisse Wolf“ habe sie nicht mitgearbeitet. „Damit hatte ich nichts zu tun, zu keinem Zeitpunkt“, sagte F. Ein Blick in die erste Ausgabe des „Sonnenrad“ von 1998 zeigt, dass das nicht stimmen kann. Dort stellt sich die Redaktion des Heftes vor und wünscht „allen nationalen Aktivisten ein erfolgreiches Kampfjahr“. Mit dabei: Sylvia F. Auch in der 13. Ausgabe des „Weissen Wolf“ im Jahr 2000 taucht ihr Name unter einem Artikel auf. Zwei Jahre später erschien in dem Heft ein Gruß an den NSU.

Der Ausschuss will weitere Zeugen aus der Neonaziszene laden, um Bezüge zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ zu untersuchen. „Wir machen das, bis unser Programm abgearbeitet ist“, erklärt Drexler. Mit zweifelhaften Zeugenaussagen hatte bereits der erste NSU-Ausschuss zu kämpfen. Im September bestätigte das Stuttgarter Landgericht in einem Berufungsverfahren das Urteil gegen einen früheren NPD-Funktionär. Er war vom Amtsgericht wegen Falschaussage zu einer Geldstrafe verurteilt worden.