Baden-Württembergs Jägern schmeckt die Jagdreform gar nicht. Foto: dpa

Trotz aller Kritik: Mit den Stimmen der grün-roten Landesregierung verabschiedet der Stuttgarter Landtag das umstrittene Jagdgesetz. FDP und CDU votierten dagegen.

Stuttgart - Nach zweieinhalb Jahren teils sehr kontroverser Auseinandersetzungen hat der Landtag am Mittwoch mit den Stimmen von Grünen und SPD eine umfassende Jagdreform beschlossen. Das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz kann dann am 1. April 2015 in Kraft treten. Es löst das im Kern gut 20 Jahre alte Jagdgesetz ab - damals waren Naturschutz und Tierschutz noch nicht als Staatsziele im Grundgesetz verankert.

Die Jäger hatten bis zuletzt gegen das neue Regelwerk gekämpft. Es ordne ihr traditionsreiches Jagdrecht dem Naturschutz unter. Auch werde ihre Eigenverantwortung eingeschränkt. Forstminister Alexander Bonde (Grüne) hielt dagegen: Mit dem Gesetz werde die Rolle der Jäger im Naturschutz und ihr Ansehen in der Gesellschaft gestärkt.

Opposition stimmt dagegen

Die Regierungsfraktionen von Grünen und SPD stimmten dem Gesetz zu. Die Opposition stimmte dagegen. Unter dem Strich sei das Gesetz überflüssig, argumentierten die Redner von CDU und FDP. Friedrich Bullinger (FDP) kündigte sogar an, das Gesetz sofort zu korrigieren, sollte die FDP an die Macht zurückkehren.

Zum ersten Mal werde in einem Jagdgesetz festgeschrieben, dass für das Töten von Tieren immer ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzrechts vorliegen muss, sagte die Tierschutzbeauftragte Cornelie Jäger. Naturschützer und Jäger könnten fortan in Baden-Württemberg „auf Augenhöhe“ zusammenarbeiten, hieß es beim Naturschutzbund Nabu. Auch wenn im Gesetz nur rund 30 Prozent der Nabu-Forderungen übernommen worden seien, habe der Südwesten nun „das beste Jagdgesetz Deutschlands“.

Herzstück des Gesetzes ist das sogenannte Schalenmodell, in dem die Tiere in mehreren Stufen von jagbar (Nutzungsmanagement) - wie Rehe oder Wildschweine - bis geschützt (Schutzmanagement) - wie Auerhuhn oder Wanderfalke - eingeteilt werden. Das Gesetz verbietet etwa Totfangfallen und das unkontrollierte Abschießen streunender Hunde und Katzen. Zudem soll es aus Gründen des Tier- und Artenschutzes ein begrenztes Fütterungsverbot geben. Auch soll von 2017 an nur noch bleifreie Munition verwendet werden. Eingeführt wird eine allgemeine Jagdruhe vom 1. März bis 30. April.

Das Schalenmodell habe eine Chance zur Bewährung verdient, hieß es beim Landesjagdverband. Letztlich sorge das Gesetz aber für deutlich mehr Bürokratie, sei umständlich und unrealistisch. Das Regelwerk biete „an einigen Stellen Lösungen für Probleme an, die in der Praxis keine sind“, hieß es.