Um die Schulterkameras (bodycams) von Polizisten war im Landtag lange gestritten worden. Nun wurde das sog. Polizeigesetz verabschiedet. (Archivbild) Foto: picture alliance / dpa/Bernd Weißbrod

Baden-Württembergs Polizisten bekommen mehr Rechte. Dazu gehört auch der Einsatz von Schulterkameras in Wohnungen. Die Regierungsfraktionen sind stolz auf das neue Gesetz, die Opposition hält es auch bei der letzten Debatte im Landtag für rechtswidrig.

Stuttgart - Bodycams für die Polizei auch in Wohnungen und mehr Kontrollen bei Großveranstaltungen: Mit den Stimmen der grün-schwarzen Regierungsmehrheit hat der Landtag am Mittwoch in Stuttgart das neue baden-württembergische Polizeigesetz verabschiedet. Nach dieser Fassung des bereits 2017 beschlossenen Gesetzes dürfen Polizisten in bestimmten Fällen Schulterkameras („Bodycams“) auch in Wohnungen oder Diskotheken einsetzen. Außerdem soll die Rechtsgrundlage für Kontrollen von Menschen bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen verbessert werden.

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Über die Auslegung des Gesetzes war lange in der Koalition gestritten worden. Im Dezember hatten beide Parteien einen Kompromiss erzielt. SPD und FDP halten das Gesetz in der jetzigen Form in Teilen für verfassungswidrig. „Was die Polizei wirklich braucht sind nicht verfassungswidrige Befugnisse, sondern eine bessere Ausstattung und mehr Personal“, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Nico Weinmann.

Abgeordnete von CDU und Grünen verwiesen dagegen in der Debatte auf die breite Zustimmung durch Juristen. „Alle Praktiker, teils hochrangige Topjuristen, die wir gehört haben, stützen den Gesetzentwurf“, sagte der CDU-Parlamentarier Thomas Blenke. Für die Grünen betonte deren Innenexperte Uli Sckerl, das Gesetz begegne keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Polizeigewerkschaft nennt Bodycams ein „Erfolgsmodell“

Innenminister Thomas Strobl (CDU) erinnerte zudem daran, dass etwa ein Drittel der verletzten Polizisten in geschlossenen Räumen angegriffen würden. „Wie wollen wir erklären, dass die Bodycam gerade dort ausgeschaltet werden muss, wo sie zum Schutz von Polizisten, aber auch von Frauen und Kindern eingesetzt werden müsste?“, fragte Strobl ins Plenum. Die Deutsche Polizeigewerkschaft nannte die Bodycam ein „Erfolgsmodell“.

Schon das erste Gesetz hatte der Polizei Ende 2017 mehr Kompetenzen gegeben. Dazu zählen die vorbeugende Telekommunikationsüberwachung, Aufenthaltsvorgaben für sogenannte Gefährder sowie deren Kontrolle durch die elektronische Fußfessel. Der Einsatz von Bodycams wurde damals bereits erlaubt – allerdings nur außerhalb von geschlossenen Räumen.

Der Landtag war am Mittwoch erstmals nach der Sommerpause wieder zusammengetreten.