Vor dem Landgericht Stuttgart wurde ein Fall wegen des Vorwurfs von sexuellem Missbrauch von Kindern verhandelt. Am Montagnachmittag wurde der Angeklagte frei gesprochen. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Urteilsverkündung im Prozess wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Der 56-jährige Angeklagte wurde am Landgericht Stuttgart frei gesprochen. Es gebe keine schlüssigen Beweise dafür, dass er sich an seiner leiblichen Tochter mehrfach vergangen habe, so die Begründung der Schwurkammer.

Esslingen/Stuttgart - Im Prozess wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern wurde am Montagnachmittag das Urteil von der Jugendkammer des Landesgerichts Stuttgart verkündet. Der Angeklagte wurde von dem Verdacht frei gesprochen, er habe sich im Zeitraum zwischen September 2016 und August 2019 mehrfach an seiner Ende 2009 geborenen, leiblichen Tochter vergangen. Der 56-Jährige aus Esslingen durfte den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Die Kosten für das Verfahren trägt die Staatskasse, der Mann ist für die Zeit in Untersuchungshaft zu entschädigen, und der Haftbefehl gegen ihn wird aufgehoben.