Claudia Roth hat gut lachen – sie darf weiterhin sagen, dass das Geschäftsmodell des streitbaren Internetportals „Tychis Einblick“ auf Falschmeldungen beruht. (Archivbild) Foto: dpa/Britta Pedersen

Die Grünen-Politikerin Claudia Roth darf dem Blogger Roland Tichy weiterhin vorwerfen, dass sein Geschäftsmodell auf Falschmeldungen fußt. Das hat das Landgericht Stuttgart am Donnerstag entschieden. Der Unterlegene will in Berufung gehen.

Stuttgart - Claudia Roth darf dem Publizisten Roland Tichy weiterhin vorwerfen, das Geschäftsmodell seines meinungsstarken Blogs „Tichys Einblick“ beruhe auf Falschbehauptungen. Das hat das Landgericht Stuttgart am Donnerstag entschieden, nachdem Tichy auf Unterlassung klagte, weil die Grünen-Politikerin seinen und den Blog „Achse des Guten“ in einem Interview mit der „Augsburger Allgemeinen“ scharf angegangen hatte. Hetze und Falschbehauptungen seien deren Geschäftsmodell, sagte sie damals.

Die Verhandlung vor drei Wochen in Stuttgart war gut besucht. Vor allem die Klägerseite, die Kritiker in die Nähe der Neuen Rechten rücken, konnte viele Besucher mobilisieren. Der Gerichtssaal platzte aus allen Nähten. Unter denen, die den Prozess verfolgten, befanden sich unter anderem der Stuttgart Ex-AfD-Stadtrat Heinrich Fiechtner und der Publizist Henry M. Broder, der Betreiber der von Roth ebenfalls angegriffenen „Achse des Guten“.

Sticheleien am Prozesstag

Die Lager standen sich unversöhnlich gegenüber, der Prozesstag war vor allem geprägt von Sticheleien zwischen den Vertretern der streitenden Parteien. Auf der einen Seite der Medienrechtsexperte Johannes Eisenberg für die nicht anwesende Claudia Roth, auf der anderen Joachim Steinhöfel für Roland Tichy.

An Donnerstag gab das Gericht bekannt, eher der Argumentation Eisenbergs zu folgen: Nach Ansicht der Zivilkammer handelte es sich um eine substanzarme Meinungsäußerung. Diese sei zudem im Rahmen des politischen Meinungskampfes erfolgt, an dem sich Tichy mit Veröffentlichungen auf seiner Online-Plattform beteilige.

Tichy geht in Berufung

Claudia Roth äußerte sich am Donnerstag in der „Augsburger Allgemeinen“ wie folgt zu der Entscheidung: „Meinungsfreiheit ist weder ein Freibrief zu Verleumdung und Hetze, noch schirmt sie ab vor Kritik und Widerrede.“ Wer lauthals austeile, beim „leisesten Widerspruch“ aber vor Gericht ziehe, mache sich wenig glaubwürdig.

Joachim Steinhöfel kann das Urteil als Klägervertreter nicht nachvollziehen. „Anders als bei einer Meinungsäußerung müsste Frau Roth bei einer Tatsachenbehauptung den Wahrheitsbeweis antreten“, sagte er gegenüber unserer Zeitung. Das hätte sie bereits in der ersten Instanz nicht annähernd vermocht. Nach Beratung mit seinem Mandanten habe er entschieden, „umgehend“ Berufung einzulegen.