Das Landgericht Stuttgart hat in einem Betrugsfall geurteilt. Foto: dpa/Marijan Murat

Dieser Fall hat auch die zuständigen Richter am Stuttgarter Landgericht ratlos gemacht – warum eine 63-Jährige über Jahre hinweg ihre Mitmenschen um Geld betrog, das sie wiederum an Betrüger überwies, konnte nicht vollständig geklärt werden.

Stuttgart - Zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit ist eine 63-Jährige wegen schweren Betrugs in 219 Fällen am Dienstag verurteilt worden. Die Frau musste sich vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten, weil sie über mehrere Jahre Menschen aus ihrem Umfeld um insgesamt 377 750 Euro betrogen hatte. Das gesamte Geld überwies sie an Betrüger, die ihr günstige Darlehen versprochen hatten.

Der Fall macht die Richter ratlos

Dieser Fall weiche in etlichen gravierenden Punkten von üblichen Betrugsfällen ab, erklärte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Das Verhalten der Angeklagten habe das Gericht „ein Stück weit ratlos gemacht“. So sei die Frau, die als Gemeindereferentin arbeitete, überall geschätzt und beliebt gewesen. Zeugen hatten sie als eine „Gebende“ beschrieben. Dann jedoch sei ihren Freunden vor einigen Jahren eine Wandlung der 63-Jährigen aufgefallen – und in dieser Zeit sei sie an Betrüger geraten, die ihr gegen einen gewissen Geldbetrag günstige Kredite versprachen, so der Vorsitzende Richter. „Warum sie dazu kam, diesen Kredit zu wollen, ist uns nicht so ganz klar.“ Die Frau sei in „schier unbegreiflichem Ausmaß“ auf die Betrüger reingefallen und regelrecht in einen Teufelskreis geraten.

Die Angeklagte täuschte Freunde und Verwandte und erfand Geschichten, mit denen sie ihre finanzielle Not begründete. Sie versprach, die Schulden zurückzuzahlen, was sie allerdings nur in wenigen Fällen tat. Sie habe sicherlich die Hoffnung gehabt, dass sie das Geld zurückzahlen könne, so der Vorsitzende Richter. So habe sie mit den Betrügern auch heftige Auseinandersetzungen geführt, in denen sie den versprochenen Kredit einforderte. Obwohl sie aufgrund ihres Verhaltens schließlich ihren Job verlor und der Kontakt zur Familie und zu Freunden abbrach, machte sie weiter. „Das hat uns ratlos gemacht“, so der Vorsitzende Richter. Eine psychische Erkrankung, die das Verhalten erklären könnte, konnte eine psychiatrische Gutachterin im Prozess nicht feststellen. Sie schätzte die Angeklagte als voll schuldfähig ein.

Schwierige Prognose

Eine künftige Prognose sei in Anbetracht all dessen schwierig, hieß es in der Urteilsbegründung. Dennoch hat das Gericht die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Schließlich sei eine Änderung des Verhaltens der 63-Jährigen erkennbar, begründete der Vorsitzende Richter diese Entscheidung. Für die Angeklagte spreche auch, dass sie vor dem Betrug und damit den größten Teil ihres bisherigen Lebens, eine unbescholtene Person gewesen sei und die Taten umfänglich eingeräumt habe. „Es darf jetzt nichts mehr passieren, das muss Ihnen klar sein“, warnte der Vorsitzende Richter die 63-Jährige. Ansonsten könne die Aussetzung des Haftbefehls widerrufen werden – dann müsste die Frau doch noch ins Gefängnis.