Die Staatsanwaltschaft wirft den zwei Männern mindestens 20 Einbrüche im Rems-Murr-kreis vor. Foto: Stoppel

Wegen einer brutalen Schlägerei sitzen zwei Serben bereits in Haft. Nun müssen sie sich vor dem Landgericht noch wegen schweren Bandendiebstahls im Rems-Murr-Kreis verantworten. Der Vorsitzende Richter macht ihnen ein Angebot, das sie kaum ausschlagen können.

Stuttgart/Rems-Murr-Kreis - Das Urteil der Schwurgerichtskammer nach einer brutalen Schlägerei im Stuttgarter Hallschlag ist für zwei junge Männer gerade rechtskräftig geworden. Jetzt müssen sich der 26- und der 24-Jährige zusätzlich wegen schweren Bandendiebstahls vor dem Landgericht verantworten. Im Falle eines Geständnisses hat der Vorsitzende Richter den beiden Serben eine Begrenzung der jeweiligen Gesamtstrafe in Aussicht gestellt.

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern vor, im vorvergangenen Jahr zusammen mit zwei weiteren Komplizen, die mit Haftbefehl gesucht werden, mindestens 20 Einbrüche an verschiedenen Orten im Rems-Murr-Kreis verübt zu haben. Dabei sollen sie Schmuck und Bargeld im Gesamtwert von rund 100 000 Euro erbeutet haben. Während der ältere der beiden als Kopf der Bande gilt, der die Einbrüche und die Logistik koordinierte, soll der jüngere vor allem am Ausspähen der Opfer und der Ausführung beteiligt gewesen sein. Als Anlaufstelle diente den Männern die Wohnung eines dritten Beteiligten, in der die Polizei auch Teile der Beute fand. Der Mann, offenbar auch serbischer Herkunft, konnte bisher nicht geschnappt werden.

Staatsanwalt: Hoher Grad an Professionalität

Der Staatsanwalt bescheinigte der Bande, der noch ein vierter, ebenfalls gesuchter Mann angehören soll, einen „hohen Grad an Professionalität“ bei ihren Beutezügen. So seien die Opfer, meist betagte Haus- oder Wohnungsbesitzer, ausgiebig ausgekundschaftet worden. Beim Ausspähen und bei der Tat habe das Quartett darauf geachtet, mit ortsüblichen Kennzeichen unterwegs zu sein, zur Kommunikation habe man Headsets und Wegwerfhandys benutzt. Die Einbrüche wurden sowohl im Remstal als auch im Backnanger Raum verübt.

Die beiden Männer, die sich dafür jetzt vor dem Landgericht verantworten müssen, sind bereits im vergangenen Frühjahr zu Haftstrafen von vier beziehungsweise sechs Jahren verurteilt worden. Sie waren im Juni 2017 an einer brutalen Schlägerei beteiligt, die sich nachts vor einer Kneipe im Cannstatter Ortsteil Hallschlag ereignete. Die beiden waren von dem Kneipenwirt hinzugezogen worden, um einem anderen Mann eine Abreibung zu verpassen. Die genauen Hintergründe der Schlägerei blieben im Dunkeln. Fest steht laut Einschätzung des Gerichts jedoch, dass die Männer mit äußerster Brutalität vorgingen, mehrfach auf zwei bereits auf dem Boden liegende Männer einschlugen und -traten. Insbesondere der 26-Jährige hat dabei offenbar keinerlei Hemmungen gehabt. Er soll den Kopf eines der Männer wie einen Fußball zurecht gelegt und einen entsprechenden Tritt mit Anlauf ausgeführt haben. Der Mann erlitt mehrfache Brüche an Schädel und Gesicht und wäre wohl gestorben, wenn ihn die Ärzte im Krankenhaus nicht wieder zusammengeflickt hätten.

Geständnis nach Angebot des Richters

Während die beiden Angeklagten im laufenden Prozess wegen des Bandendiebstahls zunächst von ihrem Recht Gebrauch gemacht hatten, die Aussage zu verweigern, haben sie am Mittwoch doch noch Geständnisse abgelegt – zumindest für den Teil der Taten, die ihnen dank Handy-Eintragungen eindeutig zugeordnet werden können. Hintergrund für den Sinneswandel war das Angebot des Richters, die Strafe zu verkürzen, falls der Kammer eine aufwendige Beweisführung erspart bliebe. Die beiden Männer können nun mit einer Gesamtstrafe rechnen, die für den älteren im Bereich von sechs, für den jüngeren in der Größenordnung von sieben Jahren liegt. Rund anderthalb Jahre davon haben sie bereits verbüßt. Greift die gängige Praxis, dass im Falle einer Abschiebung nur die Hälfte der Strafe verbüßt werden muss, könnte der eine von jetzt an gerechnet nach anderthalb, der andere nach zwei Jahren in seinem Heimatland wieder auf freien Fuß kommen. Ein Angebot, wie der Staatsanwalt in der Verhandlungspause resümierte, das beide wohl kaum ausschlagen könnten.