Jörg Kachelmann spricht vor der Urteilsverkündung mit seinen Anwälten. Foto: dpa-Pool

"In dubio pro reo": Mannheimer Richter sprechen Kachelmann aus Mangel an Beweisen frei.

Mannheim - Aus Mangel an Beweisen hat das Landgericht Mannheim den Wettermoderator Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Das Urteil fiel am Dienstag nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. Damit ging nach 44 Verhandlungstagen einer der spektakulärsten Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik zu Ende. Die Staatsanwaltschaft erklärte, sie werde das Urteil prüfen und dann entscheiden, ob sie Revision einlegt.

Das Gericht folgte mit dem Freispruch dem Antrag der Verteidigung. Im Publikum gab es Applaus und Freudenschreie. Kachelmann verließ das Gericht, ohne sich zu äußern. Sein Anwalt Johann Schwenn kritisierte die Kammer heftig und sprach von einem „befangenen Gericht“. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert.

Kachelmann nimmt Urteil regungslos hin

Der 52 Jahre alte Kachelmann verfolgte das Urteil zum Abschluss des neunmonatigen Prozesses regungslos. Nach seinem Freispruch wird er wieder voll bei dem von ihm gegründeten Wetterdienst Meteomedia einsteigen, teilte das Unternehmen mit. Zur ARD, wo er jahrelang das Wetter moderiert hatte, wird er vorerst aber nicht zurückkehren.

Seine 38-jährige Ex-Geliebte, die Hauptzeugin der Anklage, wischte sich am Ende der knapp einstündigen Urteilsverkündung Tränen aus den Augen.

"Begründete Zweifel an der Schuld des Herrn Kachelmann"

„Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld des Angeklagten überzeugt ist und im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Seidling. Es bestünden aber „begründete Zweifel an der Schuld des Herrn Kachelmann“. Deshalb sei er „nach dem Grundsatz in dubio pro reo freizusprechen.“

Es gebe keine tragfähige Grundlage für die Verurteilung Kachelmanns, sagte Seidling. Das Gericht sei überzeugt, die juristisch richtige Entscheidung getroffen zu haben, verspüre darüber aber keine Befriedigung. „Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht, ihn als potenziellen Vergewaltiger, sie als potenziell rachsüchtige Lügnerin“, sagte Seidling in der Urteilsbegründung.

Das Gericht wies darauf hin, dass sowohl die Nebenklägerin als auch Kachelmann in Teilen die Unwahrheit gesagt hätten. Die 38-Jährige hatte zum Teil falsche Angaben zur Vorgeschichte der Tat gemacht. Kachelmann hat nach Überzeugung des Gerichts zum Streit mit der Ex-Geliebten in einigen Punkten nicht die Wahrheit gesagt. Der Schweizer hatte während der Auseinandersetzung die Beziehung zu weiteren Frauen eingeräumt.

Seite 2: "Richtig nachgetreten" - Verteidigung übt Kritik an Richter

Der Kachelmann-Anwalt Schwenn übte trotz des Freispruchs heftige Kritik. Die Kammer hätte den Angeklagten „zu gerne verurteilt“ und in ihrer Urteilsbegründung nochmal „richtig nachgetreten“, um „den Angeklagten maximal zu beschädigen“. Schwenn sprach von einer „Erbärmlichkeit im Gerichtssaal“. Pflichtverteidigerin Andrea Combé betonte, rechtlich gesehen gebe es keinen „Freispruch zweiter Klasse“. Es gelte lediglich der Grundsatz „in dubio pro reo“ - Im Zweifel für den Angeklagten.

Derweil stellte sich die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer weiter an die Seite der Ex-Freundin und Nebenklägerin. „Man muss auch Respekt vor dem möglichen Opfer haben“, sagte Schwarzer, die den Vergewaltigungsprozess gegen den Moderator für die „Bild“-Zeitung begleitet hatte. Der Prozess habe gezeigt, dass Kachelmann „nicht nur diese Frau gezielt manipuliert hat“. „Er kommt nicht ins Gefängnis, es bleibt alles offen“, sagte Schwarzer.

Kachelmann wird für U-Haft entschädigt

Im Urteil hieß es, dass Kachelmann für seine Zeit in Untersuchungshaft entschädigt werden soll. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Der Wettermoderator hatte im vergangenen Jahr 132 Tage in Untersuchungshaft gesessen. Er war im März 2010 am Frankfurter Flughafen festgenommen worden und kam Mitte 2010 wieder frei.

Seine langjährige Geliebte hatte den TV-Moderator beschuldigt, er habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Kachelmann hatte die Vorwürfe stets bestritten. Der 52-Jährige hatte in seiner Vernehmung vor dem Haftrichter und öffentlich immer seine Unschuld beteuert, vor Gericht allerdings nicht ausgesagt.

Immer wieder gab es Widersprüche

Seine Verteidiger hatten unter anderem auf Widersprüche in den Aussagen der Nebenklägerin hingewiesen. Auch rechtsmedizinische Gutachten ließen den Schluss zu, dass sich die Frau ihre Verletzungen selbst zugefügt haben könnte. Nicht eindeutig sind nach Ansicht des Gerichts auch die DNA-Spuren am Messer.

Aus den Vernehmungen anderer Ex-Geliebter des Moderators gehe zudem hervor, dass Kachelmann bei sexuellen Beziehungen zwar Grenzen auslote, aber immer auf Einvernehmlichkeit bedacht gewesen sei, erklärte das Gericht.

Kachelmann kehrt zurück zu Meteomedia

Kachelmann wird wieder voll bei dem von ihm gegründeten Wetterdienst Meteomedia einsteigen. Das gab das Unternehmen am Dienstag in Gais in der Schweiz bekannt. Auch bei Radio Basel, wo Kachelmann seit Monaten einmal die Woche auf Sendung ist, werde der Schweizer künftig des öfteren zu hören sein, sagte Chefredakteur Christian Heeb. Kachelmann war auch während seines Prozesses Präsident von Meteomedia geblieben.

Seite 3: Das Schlusswort von Richter Michael Seidling

Das Schlusswort von Michael Seidling

„Wir sind überzeugt, dass wir die juristisch richtige Entscheidung getroffen haben. Befriedigung verspüren wir dadurch jedoch nicht. Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht, ihn als potentiellen Vergewaltiger, sie als potentielle rachsüchtige Lügnerin. Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin aber auch mit dem Gefühl, ihren jeweiligen Interessen durch unser Urteil nicht ausreichend gerecht geworden zu sein.

Bedenken Sie, wenn Sie künftig über den Fall reden oder berichten, dass Herr Kachelmann möglicherweise die Tat nicht begangen hat und deshalb zu Unrecht als Rechtsbrecher vor Gericht stand. Bedenken Sie aber auch umgekehrt, dass Frau (...) möglicherweise Opfer einer schweren Straftat war. Versuchen Sie, sich künftig weniger von Emotionen leiten zu lassen.

Unterstellen Sie die jeweils günstigste Variante für Herrn Kachelmann und Frau (...) und führen Sie sich dann vor Augen, was beide möglicherweise durchlitten haben. Nur dann haben Sie den Grundsatz „in dubio pro reo“ verstanden. Nur dann kennt der Grundsatz „in dubio pro reo“ nicht nur Verlierer, sondern neben dem Rechtsstaat auch Gewinner.“