Der Angeklagten wurde vorgeworfen, ihre Arbeitgeberin erstochen zu haben – zu unrecht. Foto: dpa

Eine 61 Jahre alte Frau kann aufatmen: Das Landgericht Karlsruhe hat sie für nicht schuldig gesprochen, ihre frühere Arbeitgeberin mit einem Messer erstochen zu haben.

Karlsruhe - Aus Mangel an Beweisen ist eine 61-Jährige vom Vorwurf des Mordes an ihrer früheren Arbeitgeberin freigesprochen worden. Es gebe zwar viele Hinweise, die für die Täterschaft der Angeklagten sprächen, hieß es am Dienstag in der Begründung des Landgerichts Karlsruhe. Diese hätten aber nicht gänzlich überzeugen können. Der Frau war vorgeworfen worden, die 66-Jährige in deren Wohnung im Mai vergangenen Jahres erstochen zu haben.

Die Angeklagte hatte die Tat stets bestritten

Einen Tag später soll sie zurückgekehrt sein und Feuer in der Wohnung gelegt haben - die Leiche wurde erst dann entdeckt. Mit den Taten wollte die 61-Jährige laut Anklage Diebstähle von Schmuck und Bargeld bei dem vermögenden Opfer vertuschen. Die Frau hatte stets bestritten, etwas mit dem Tod der Seniorin zu tun zu haben.