In den Niederlanden gilt seit vergangener Woche ein weitgehendes Burka-Verbot im öffentlichen Raum. Ist es ein Vorbild für Deutschland? Foto: dpa

Im Bund sprechen Grüne und FDP von reiner Symbolpolitik, aber die Debatte um die Vollverschleierung reißt nicht ab. Der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf ist vom Sinn eines Verbots fest überzeugt.

Berlin - Die Debatte um ein generelles Burka-Verbot in Deutschland bricht nicht ab. Nun hat sich der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) im Gespräch mit unserer Zeitung für ein weitgehendes Verbot der Vollverschleierung ausgesprochen.

Wolf wies darauf hin, dass im Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Modernisierung des Strafverfahrens, der sich gegenwärtig in der Ressortabstimmung befindet, bereits die Vollverschleierung im Gericht untersagt wird. „Was für den Gerichtssaal gilt, das gilt auch für viele andere Bereiche“, sagte Wolf. Die Rechtsordnung gehe von der Individualität und Würde jedes einzelnen Menschen aus. „Dem entspricht es, dass man in der Öffentlichkeit Gesicht zeigt, als Person erkennbar wird“, sagte Wolf. Nur das ermögliche eine offene Kommunikation zwischen Gleichen.

Dies sei „die Grundvoraussetzung für eine offene Gesellschaft“, sagte der Minister. Wolf weiter: „Daher habe ich mich schon in der Vergangenheit wiederholt für ein Burka-Verbot innerhalb der bestehenden verfassungsrechtlichen Grenzen ausgesprochen. Dafür trete ich auch weiterhin ein.“

Ausgangspunkt der erneuten Debatte in Deutschland ist ein Gesetz, das seit vergangener Woche in den Niederlanden in Kraft ist. Danach sind der Gesichtsschleier Nikab und das Ganzkörpergewand mit Sichtgitter (Burka) in Ämtern, Krankenhäusern und dem öffentlichen Nahverkehr verboten. Daraufhin hatte die stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Julia Klöckner eine ähnliche Regelung auch für Deutschland gefordert. „Die Vollverschleierung zuzulassen, hat nichts mit Toleranz zu tun“, hatte die Bundeslandwirtschaftsministerin gesagt, „sondern ist Ignoranz gegenüber Frauen und Mädchen.“ Es gehe nicht um ein Stück Stoff, „sondern um das Geschlechterbild, das dahinter zum Ausdruck kommt“.

In Hessen gilt ein Verbot für den öffentlichen Dienst

In Deutschland sind Nikab und Burka nicht generell verboten. Hessen hatte 2011 allerdings ein Verbot für den öffentlichen Dienst erlassen. Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sieht nun folgende Bestimmung für das Gericht vor: „An der Verhandlung beteiligte Personen dürfen ihr Gesicht während der Sitzung weder ganz noch teilweise verhüllen. Der Vorsitzende kann Ausnahmen gestatten, wenn und soweit die Kenntlichmachung des Gesichts weder zur Identitätsfeststellung noch zur Beweiswürdigung notwendig ist.“

Das neue niederländische Gesetz ist dort hoch umstritten. Mehrere Städte, Krankenhäuser, selbst die Polizei, kündigten an, sich nicht aktiv um seine Durchsetzung zu bemühen.

SPD sieht „wichtigere Handlungsfelder“

Auf Bundesebene stieß der Vorstoß von Guido Wolf auf unterschiedliche Reaktionen. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Johannes Fechner, sagte unserer Zeitung, die Vollverschleierung passe nicht „zu unserer weltoffenen, modernen Gesellschaft“. Deshalb solle man „Burkas soweit wie möglich verbieten“. Die verfassungsrechtlichen Hürden, „Menschen ihre Bekleidung vorzuschreiben“, seien aber hoch. Bei der Integration von Zuwanderern gebe es wichtigere Handlungsfelder. Fechner nannte „schnellere Asylverfahren, Sprachvermittlung oder unbürokratische Wege in den Arbeitsmarkt“.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der grünen Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, sprach von „reiner Symbolpolitik ohne irgendeinen sicherheitspolitischen Mehrwert“. Selbst in den Niederlanden sei trotz einer jahrelangen Diskussion „völlig unklar, ob die Durchsetzung des Gesetzes überhaupt vollzogen und Verstöße tatsächlich sanktioniert werden“. Von Notz sagte unserer Zeitung, konservative Politiker verlören sich in Symboldebatten. „Eine solche von Ängsten vor Rechtspopulisten getriebene Politik erhöht die Sicherheit eben nicht.“

FDP erinnert an das liberale Freiheitsverständnis

Ähnlich äußerte sich auch Stephan Thomae, Fraktionsvize der FDP-Bundestagsfraktion. Ein Verbot der Gesichtsverschleierung könne zwar in Teilen des öffentlichen Dienstes „durchaus Sinn machen“. Die Ausdehnung des Verbotes auf sämtliche öffentlichen Gebäude und den Nahverkehr erstrecken zu wollen, „würde aber unserem liberalen Freiheitsverständnis widersprechen und wäre überdies reine Symbolpolitik“, sagte Thomae unserer Zeitung.