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Unterhaltsvorschuss auf Geringverdiener begrenzen - Personen mit festem Partner streichen.

Stuttgart - Alleinerziehende gelten als besonders hilfsbedürftig, doch Baden-Württemberg hält angesichts steigender Sozialkosten auch hier Kürzungen für nötig.

Zahlen Väter ihrer Ex-Frau keinen Unterhalt fürs Kind, springt der Staat ein. Diese Regelung aus dem Jahr 1979 verursacht viel Bürokratie und immer höhere Kosten. Allein 2008 gaben Bund, Länder und Gemeinden für die 500 000 Hilfsempfänger über 846 Millionen Euro aus. Baden-Württembergs Sozialministerin Monika Stolz (CDU) fordert nun in einer Bundesratsinitiative, die Hilfe auf die wirklich Bedürftigen zu begrenzen.

Alleinerziehende, die mit einem neuen Partner zusammen wohnen, sollen laut Stolz künftig keine Leistungen mehr erhalten. Nach Schätzungen ist dies rund ein Drittel der Hilfsempfänger, 254 Millionen Euro könnten so eingespart werden. Bislang bekommen nur Paare mit Trauschein keinen Vorschuss, was nach laut Stolz eine "Schlechterstellung der Ehe" darstellt.

Mittelfristig sollten laut Stolz nur noch jene Alleinerziehende Geld erhalten, deren Einkommen knapp über Hartz-IV-Niveau liegt und die deshalb einen Kinderzuschlag erhalten. Bislang gibt es keine Einkommensgrenzen. Der Vorschuss wird für Kinder unter zwölf Jahren bezahlt, und zwar maximal sechs Jahre lang. Die Sätze wurden Anfang 2010 erhöht und betragen nun bis zu 180 Euro pro Monat und Kind.

Allein in Baden-Württemberg bedeutet dies Mehrkosten von 15 Millionen Euro pro Jahr. Die schwarz-gelbe Bundesregierung will zudem laut Koalitionsvertrag die Altersgrenze für Kinder auf 14 Jahre erhöhen, was laut Stolz "weitere erhebliche Mehrkosten" zur Folge hätte. Studien zufolge erhalten zwei Drittel der Frauen mit Unterhaltsanspruch kein Geld. Oft ist bei den Männern nichts zu holen, oft drücken sie sich aber auch und machen falsche Angaben über ihre finanzielle Situation.

Um dagegen besser vorgehen zu können, fordert Stolz die Einführung eines automatischen Datenabgleichs und einer Kontenabfrage für diese Personengruppe. Bei der Studierenden-Förderung Bafög hat die Einführung eines solchen Abgleichs zu einem massiven Rückgang der Missbrauchsfälle geführt. Derzeit wird von den Behörden bundesweit nur ein Fünftel des Unterhaltsvorschusses wieder eingetrieben.